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Mieterwechsel (Ein-/Auszug): Meldung Vermieter
Gemäss §§ 8 und 10 MERG (Drittmeldepflicht) sind Haushaltvorstände, Vermieter und Logisgeber verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie bzw. ihrem Haus innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.
Liegenschaftenverwaltungen und auch private Vermieter können die Mieterwechsel mit dem externen Link der Einwohnerkontrolle melden.
Vorlage Einzugsanzeige
Vorlage Auszugsanzeige
Liegenschaftenverwaltungen und auch private Vermieter können die Mieterwechsel mit dem externen Link der Einwohnerkontrolle melden.
Vorlage Einzugsanzeige
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