Baubewilligungen

Wenn Sie einen Bau oder eine Anlage neu erstellen oder etwas daran verändern, ist immer eine Baubewilligung notwendig (§ 309 PBG). Unten finden Sie alles Wichtige zu den verschiedenen Bewilligungsverfahren.

Information zur gesamtschweizerischen Vereinheitlichung der wichtigsten Baubegriffe und Messweisen (Harmonisierung Baubegriffe) finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Kontakt

Hochbau
Zürichstrasse 10
8134 Adliswil
Tel. 044 711 77 77
bau.planung@adliswil.ch

Bauausschreibungen

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist das Digitale Amtsblatt Schweiz (DAS)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Die Auflagefrist beträgt 20 Tage.

eBaugesuch

Seit dem 1. Januar 2025 wird der Baubewilligungsprozess volldigitalisiert und Baugesuche werden ausschliesslich in elektronischer Form angenommen.

eBaugesuch

 

 

 

 

 

 

So gehen Sie vor:

  • Über diesen Link (https://portal.ebaugesuche.zh.ch/homeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) gelangen Sie zum Portal von eBaugesucheZH.
  • Klicken Sie auf «Anmelden» und folgen dem Loginprozess.
  • Nach der Anmeldung können Sie ein Baugesuch eröffnen.
  • Erfassen Sie nun Schritt für Schritt die erforderlichen Informationen. Die Infobuttons im Eingabeformular bieten zusätzlich Hilfe bei inhaltlichen Fragen.
  • Wenn Sie das Online-Baugesuchsformular ausgefüllt und sämtliche Dokumente zum Bauprojekt hochgeladen haben, können Sie das Gesuch einreichen.

Bei Fragen steht Ihnen das Ressort Bau und Planung gerne per E-Mail (bau.planung@adliswil.ch) oder Telefon (044 711 77 77) zur Verfügung.

 

Feuerpolizei

Das Ressort Bau und Planung führt in den vom Kanton definierten Gebäuden in der Stadt Adliswil periodische Feuerpolizeikontrollen durch und kann in allen Gebäuden bei Bedarf Kontrollen v…

Das Ressort Bau und Planung führt in den vom Kanton definierten Gebäuden in der Stadt Adliswil periodische Feuerpolizeikontrollen durch und kann in allen Gebäuden bei Bedarf Kontrollen von Fall zu Fall durchführen. Die Kontrollen der Gemeindefeuerpolizei dienen der Schadenprävention in Gebäuden, welche ein besonderes Risiko bei einem Brandfall aufweisen.
Weitere Auskünfte zur Kontrolltätigkeit der Gemeindefeuerpolizei erhalten Sie bei beim Ressort Bau und Planung. Fachliche Unterlagen zu feuerpolizeilichen Anforderungen sind bei der kantonalen Feuerpolizei erhältlich.

Feuerpolizeiliche Aufgaben der Abteilung Bau und Planung
Die Kontrolltätigkeiten sind zu unterscheiden von den feuerpolizeilichen Bewilligungen und Bauabnahmen, für welche das Ressort Bau und Planung zuständig ist.

Feuerpolizeiliche Auflagen bei grösseren Festbetrieben und Anlässen
Organisieren Sie ein Fest mit vielen Personen in einem geschlossen Raum oder Zelt? Denken Sie an die Gefahren im Brandfall und bei einer Evakuation des Raumes. Die wichtigsten Vorschriften für die Organisation Ihres Anlasses haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst (nicht abschliessend)

  • Bei Veranstaltungen bis 200 Personen braucht der verwendete Raum (inkl. Zeltbauten) drei Ausgänge mit je 90 cm Breite oder zwei Ausgänge, von denen einer 90 cm und der andere 120 cm breit ist.
  • Für Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen kontaktieren Sie bitte die Gemeindefeuerpolizei für weitere Auskünfte unter 044 711 77 72 (Bau und Planung)
  • Türen und Fluchtwegen müssen jederzeit als solche erkannt und ohne Hilfsmittel rasch und sicher benutzt werden können.
  • Sitzplätze sind so in Reihen anzuordnen und durch Zwischengänge zu unterbrechen, dass die Ausgänge auf möglichst direktem Weg erreichbar sind.
  • Dekorationen müssen aus schwer brennbarem Material sein. Sie dürfen im Brandfall weder brennen noch abtropfen noch giftige Gase entwickeln.
  • Indoor-Feuerwerk bedarf einer separaten Abnahme und muss frühzeitig angemeldet werden.
  • Grill- und Kocheinrichtungen sind entweder im Freien, in separaten Zelten oder Räumen zu platzieren. Sie dürfen Fluchtwege nicht beeinträchtigen.
  • Eigentümer- und Nutzerschaft sind verantwortlich für die Installation und Betriebsbereitschaft von geeigneten Löschgeräten.
  • Grössere Zelte mit Metallkonstruktionen sind gegen Blitzschutz zu schützen (Abnahme durch den Blitzschutzaufseher).

Eine Vorbesprechung drei bis vier Wochen vor Ihrem Anlass mit der Gemeindefeuerpolizei empfehlen wir Ihnen dringend, damit nicht kurz vor Ihrer Veranstaltung noch Änderungen vorgenommen werden müssen. Für diese Vorbesprechung ist ein Übersichts- und Bestuhlungsplan vorzubereiten. Zeltbauten und Einrichtungen sind in jedem Fall vor Beginn der Veranstaltung der Gemeindefeuerpolizei zur Abnahme unter 044 711 77 72 (Bau und Planung) anzumelden

Der Einsatz der Feuerwehr und weiterer Einsatzkräfte muss gewährleistet sein. Für weitere Fragen steht Ihnen die Gemeindefeuerpolizei gerne zur Verfügung.