Willkommen beim Ressort Bildung

Das Ressort Bildung gliedert sich in folgende die fünf Abteilungen: 

Die Abteilung Schulbetrieb beinhaltet den Betrieb der Volksschule und die durch die Schulleitungen geführten Schulen.

Die Abteilung Schulverwaltung verantwortet die vielfältigen organisatorischen und administrativen Aufgaben, die für einen reibungslosen Betrieb der Schulen in Adliswil erforderlich sind.

Der Abteilung Schulunterstützung sind der Schulpsychologische Dienst, die Therapiestellen, die Begabungsförderung und die Gymivorbereitungskurse angegliedert.

Die Abteilung Betreuung beinhaltet die schulergänzende Betreuung mit Morgenbetreuung, Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung sowie der Ferienbetreuung der Stadt Adliswil.

Die Abteilung Musikschule bietet hochqualifizierten Instrumental- und Vokalunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an.

 

Weitere Informationen

Ombudsperson Schulen

Die Ombudsperson steht allen Mitarbeitenden der Schule Adliswil bei Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zur Verfügung. In der Regel gelangen Mitarbeitende mit ihren …

Die Ombudsperson steht allen Mitarbeitenden der Schule Adliswil bei Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zur Verfügung. In der Regel gelangen Mitarbeitende mit ihren Anliegen zunächst an ihre direkten Vorgesetzten oder deren übergeordnete Instanz. Wenn sie kein oder zu wenig Gehör finden, können sie sich an die Ombudsperson wenden. Die Ombudsperson kann insbesondere auch eingeschaltet werden, wenn bei sexueller Belästigung oder Mobbing die Vorgesetzten nicht in geeigneter Weise handeln.

Die Ombudsperson ist in ihrer Tätigkeit unabhängig. Sie trifft keine verbindlichen Entscheide, sondern vermittelt und kann Empfehlungen und Vorschläge abgeben.

Die Ombudsperson kann wie folgt erreicht werden:
Ombudsstelle des Kantons Zürich
Jürg Trachsel, Ombudsmann
Forchstrasse 59
8032 Zürich
Telefon 044 269 40 70
ombudsstelle@ombudsstelle.zh.ch

Schulärztlicher Dienst

Vor Eintritt in die 1. Klasse muss ein gesetzlich vorgeschriebener Vorsorgeuntersuch stattfinden. Die Eltern / Erziehungsberechtigten können ihr Kind durch eine Ärztin/einen Arzt ihrer W…

Vor Eintritt in die 1. Klasse muss ein gesetzlich vorgeschriebener Vorsorgeuntersuch stattfinden. Die Eltern / Erziehungsberechtigten können ihr Kind durch eine Ärztin/einen Arzt ihrer Wahl (Hausärztin/Hausarzt, Vertrauensärztin/Vertrauensarzt) untersuchen lassen. Es wird ein Untersuch von Sinnesorganen, Grösse und Gewicht durchgeführt. Anhand des Impfausweises überprüft die Ärztin/der Arzt, ob der Impfschutz ausreichend ist. Allfällige Impfungen werden nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten durchgeführt. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten oder deren Krankenkasse.

Die nötigen Unterlagen mit erklärendem Begleitbrief erhalten die Eltern der betroffenen Kinder rechtzeitig vor dem Eintritt in die 1. Klasse.

Für Schülerinnen und Schüler der 5. Primar- und der 2. Sekundarklassen steht gemäss gesetzlichen Vorlagen ein obligatorischer Vorsorgeuntersuch an. Der Vorsorgeuntersuch dient der Früherkennung gesundheitlicher Schwierigkeiten, der Prävention und der Gesundheitsförderung. Untersucht werden die Sinnesorgane (Sehkraft, Farbsinn und Gehör), Grösse und Gewicht, und falls gewünscht der Rücken/die Haltung. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, wird der Impfstatus geprüft und die notwendigen Impfungen vorgenommen.

Die Schulen bieten dazu einen Vorsorgeuntersuch durch eine Schulärztin/einen Schularzt an. Die Kosten für den Untersuch bei der Schulärztin/dem Schularzt und die notwendigen Impfungen trägt das Ressort Bildung. Ausnahme: Wir bzw. unsere Schulärzte/Schulärztinnen empfehlen, die Meningokokken C-Impfung (Hirnhautentzündung) bei Ihrem Kinderarzt/Ihrem Hausarzt durchführen zu lassen. Die Organisation erfolgt über die Schulverwaltung. Der Besuch bei der Schulärztin/beim Schularzt findet während der Schulzeit statt. Die Eltern erhalten rechtzeitig die nötigen Unterlagen, Aufforderungen und Informationen.

Die Eltern können das Kind aber auch durch eine Ärztin/einen Arzt Ihrer Wahl (Hausärztin/Hausarzt) untersuchen lassen. In diesem Fall tragen die Eltern bzw. Ihre Krankenkasse die Kosten.

Die nötigen Unterlagen mit erklärendem Begleitbrief erhalten die Eltern der betroffenen Kinder rechtzeitig vor der Untersuchung.

Weitere Informationen wie Elternbroschüren etc. finden Sie unter Volksschulamt, Schulärztlicher Dienst.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ansprechperson Schulverwaltung: Gentiana Hajdaraj, Telefon 044 711 77 37 / gentiana.hajdaraj@adliswil.ch

Schulferien

Die Schulferienpläne und das Reglement über die Absenzen der Schülerinnen und Schüler finden Sie unter Publikationen. Das Meldeformular Absenz/Jokertage können Sie bei den Online-Dienste…
Die Schulferienpläne und das Reglement über die Absenzen der Schülerinnen und Schüler finden Sie unter Publikationen. Das Meldeformular Absenz/Jokertage können Sie bei den Online-Diensten herunterladen.

Schulzahnärztlicher Dienst

Die Kinder und Jugendlichen lernen in der Schule den Zähnen Sorge zu tragen. Bestandteil davon ist die jährliche obligatorische schulzahnärztliche Untersuchung. So sollen Erkrankungen de…

Die Kinder und Jugendlichen lernen in der Schule den Zähnen Sorge zu tragen. Bestandteil davon ist die jährliche obligatorische schulzahnärztliche Untersuchung. So sollen Erkrankungen der Zähne und des Mundes, aber auch Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig erkannt und wenn nötig behandelt werden. Die Kindergartenkinder sowie die Primar- und Sekundarstufenschüler/innen erhalten jährlich einen Gutschein, der zu einer kostenlosen Untersuchung bei einem Schulzahnarzt in Adliswil berechtigt (ausgenommen Privatzahnarzt). Allfällig notwendige Behandlungen werden den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die auch die entsprechenden Kosten zu tragen haben, durch den Zahnarzt mitgeteilt.

Wozu der Gutschein?

  • Die Untersuchung findet unabhängig von der Schule bei einem Schulzahnarzt Ihrer Wahl statt.
  • Die Zähne und der Mund des Kindes werden vom Schulzahnarzt genau untersucht; das Ergebnis und die zahnärztlichen Empfehlungen werden mit Ihnen besprochen.
  • Mit Ihrem Einverständnis werden kariesgefährdete Zähne intensiv fluoridiert sowie, falls medizinisch angezeigt, zwei Kontrollröntgenbilder hergestellt.

Was ist im Gutschein nicht enthalten?

Folgende zahnärztliche Leistungen sind im Gutschein nicht inbegriffen. Sie erfordern in der Regel separate Termine und werden vom Zahnarzt den Eltern/Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt:

  • Grössere Behandlungs- und Kostenplanungen
  • Detaillierte Abklärungen mit Überweisungen an Fachzahnärzte
  • Jede Art von Behandlung, zum Beispiel Zahnreinigung/Zahnsteinentfernung
  • Röntgenbilder – sogenannte Bissflügelaufnahmen sind höchstens 1-2 Mal während der gesamten Schulzeit inbegriffen.

Zur Förderung der Mundgesundheit werden zudem alle Primarklassen inklusive Kindergarten fünfmal jährlich während des Unterrichts von den Schulzahnpflegeinstruktorinnen und -instruktoren besucht. In der Sekundarstufe erfolgen diese Besuche noch zweimal pro Jahr.

Bei richtiger Mundhygiene und gesunder Ernährung sind die meisten Zahnerkrankungen vermeidbar!

Unter „Dokumente“ finden Sie hilfreiche Unterlagen, Formulare sowie unsere aktuellen Reglemente.

Schulzeitung

Die Schulzeitung erscheint viermal pro Jahr. Sie enthält aktuelle Informationen der Schulen, Diensteinheiten und der Schulpflege. Veranstaltungen und Angebote der Schule Adliswil werden …
Die Schulzeitung erscheint viermal pro Jahr. Sie enthält aktuelle Informationen der Schulen, Diensteinheiten und der Schulpflege. Veranstaltungen und Angebote der Schule Adliswil werden angekündigt, über Veranstaltungen von Klassen wird berichtet und Beiträge über pädagogische Fragen und die Schulentwicklung werden publiziert.

Für Anregungen, Rückmeldungen und/oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Redaktion der Schulzeitung. Vielen Dank!

Die Schulzeitung wird allen Kindern in der Schule mitgegeben. Weitere Exemplare können im Schulsekretariat bestellt werden.

Zuzug / Wegzug Schule

Hier erfahren Sie in Kürze, welche Schritte hilfreich sind, wenn Sie mit Ihren schulpflichtigen Kindern neu nach Adliswil ziehen. Frühzeitig anmelden Teilen Sie uns möglichst früh …

Hier erfahren Sie in Kürze, welche Schritte hilfreich sind, wenn Sie mit Ihren schulpflichtigen Kindern neu nach Adliswil ziehen.

Frühzeitig anmelden

Teilen Sie uns möglichst früh mit, wann Sie nach Adliswil ziehen werden. Wenn Ihr Zuzug in wenigen Wochen erfolgt, senden Sie uns bitte für jedes Kind das AnmeldeformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Wenn Sie Ihren Umzug langfristig planen, z.B. durch den Kauf von Wohneigentum, informieren Sie uns mit der VoranmeldungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Welche Schule?

Die Schulpflicht beginnt nach Vollendung des 4. Altersjahrs. Je nach bisher besuchten Schulen und Alter wird Ihr Kind einer der folgenden Stufen zugeteilt: Kindergartenstufe, Primarstufe, Sekundarstufe. Die Zuteilung zu einer Schule kann nicht frei gewählt werden. Sie erfolgt vor allem nach geografischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Plätze. Informationen zu den Schulen finden sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Betreuung, Verpflegung

Wünschen Sie für Ihr Kind eine Betreuung in der schulfreien Zeit oder eine Verpflegung über Mittag? Alle aktuellen Möglichkeiten dazu finden Sie bei den BetreuungsangebotenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Fremdsprachig?

Kinder, welche wenig oder kein Deutsch sprechen, werden durch besonders ausgebildete Lehrpersonen zusätzlich unterrichtet. Das Consultorio Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.hilft fremdsprachigen Eltern und Kindern, sich in der Schule und in Adliswil zurecht zu finden. 

Ferien

Informationen zu Ferien, schulfreien Tagen und Absenzen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Freizeit, Sport, Vereine

Die Schule Adliswil führt eine eigene Freizeitanlage und bietet ergänzend zum Schulunterricht verschiedene Sportkurse an. Mehr Informationen zu Sport und Freizeit finden hier.

Auskünfte und Unterstützung

Bei allen Fragen rund um den Schulbesuch hilft Ihnen das Schulsekretariat, Telefon 044 711 78 60 oder schule@adliswil.ch. Für die Anmeldung als neue Einwohner in Adliswil melden Sie sich beim EinwohnerwesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Telefon 044 711 77 11.
 

Wegzug

Bei einem Wegzug sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Eltern melden Wegzug an die Lehrperson in Adliswil
  2. Die Lehrperson füllt die Schülerüberweisung aus mit Unterschrift der Eltern und leitet diese an die Schulverwaltung Adliswil weiter
  3. Die Schulverwaltung Adliswil sendet die Schülerüberweisung (plus Schülerkarte, Arztkarte) an die neue Gemeinde

Fragen zum Wegzug

  • Haben sie die jetzige Lehrperson schon informiert, resp. wurde die Schülerüberweisung bereits ausgefüllt? (Schülerüberweisung bei der Lehrperson verlangen)
  • Wohin ziehen sie um (neue Adresse wichtig für die Schülerüberweisung)?
  • Wann ziehen sie um? (Schülerüberweisung/Schülerkarte/Arztkarte wenn vorhanden/evtl. Beschlüsse bei Sonderschulung/Massnahmen) durch Schulverwaltung an neue Gemeinde schicken.
  • Benötigen sie eine Schulbestätigung für die Weiterschulung im Ausland?
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Schulpflege