Ehe & Partnerschaft

Kontakt

Zivilstandswesen
Zürichstrasse 10
8134 Adliswil
Tel. 044 711 77 93
zivilstandsamt@adliswil.ch

Eingetragene Partnerschaft / Umwandlung

Seit dem 1. Juli 2022 ist eine Eheschliessung auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Zuvor konnten sie ihre Partnerschaft lediglich registrieren lassen.  Die «Ehe für alle» löst d…

Seit dem 1. Juli 2022 ist eine Eheschliessung auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Zuvor konnten sie ihre Partnerschaft lediglich registrieren lassen.  Die «Ehe für alle» löst die eingetragene Partnerschaft ab. Es ist dadurch nicht mehr möglich, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen.

Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften bleiben jedoch bestehen, sofern sie nicht in eine Ehe umgewandelt oder aus einem anderen Grund aufgelöst werden (Auflösung analog einer Scheidung oder infolge Hinschieds einer der eingetragenen Personen).

Eine eingetragene Partnerschaft kann durch die gemeinsame Erklärung des Paares jederzeit in eine Ehe umgewandelt werden. Der Vorgang ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Vereinbaren Sie vorgängig die nötigen Termine mit unserem Zivilstandsamt für die

Umwandlung ohne Zeremonie
Wünschen Sie die Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft zur Ehe in kleinem Rahmen und ohne Trauzeugen? So kann diese in den Büroräumlichkeiten des Zivilstandsamtes erfolgen. Dazu ist eine einmalige Vorsprache ausreichend. 

Umwandlung mit Zeremonie
Möchten Sie die Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft zur Ehe mit einer Zeremonie feiern, steht Ihnen das Trauzimmer im Stadthaus zur Verfügung. Dazu sind zwei Vorsprachen nötig (Vorgespräch und Zeremonie). 

 

Gemeinsamkeiten und Unterschiede Ehe / eingetragene Partnerschaft
Ehe und eingetragene Partnerschaft haben viele Gemeinsamkeiten. So sind sowohl Eheleute als auch eingetragene Partnerinnen und Partner gegenseitig unterstützungspflichtig und werden beim Hinschied einer der beiden Personen erbberechtigt. Es bestehen zudem gegenseitige Rentenansprüche.

In folgenden Bereichen unterscheidet sich aber die eingetragene Partnerschaft von der Ehe:

  • Im Vermögensrecht tritt bei Ehepaaren automatisch die Errungenschaftsbeteiligung in Kraft, während bei eingetragenen Partnerinnen  und Partnern die Gütertrennung gilt.
  • Gleichgeschlechtliche ausländische Partnerinnen und Partner in einer eingetragenen Partnerschaft erhalten zwar eine Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung, können sich aber nicht wie Eheleute erleichtert, sondern nur ordentlich einbürgern lassen.
  • Eingetragene Partnerinnen und Partner sind von der Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen. Sie können nur das leibliche Kind der mit ihnen in eingetragener Partnerschaft lebenden Person adoptieren (Stiefkindadoption).

Eine eingetragenen Partnerschaft kann nur durch das Gericht aufgelöst werden. Bei Wohnsitz in Adliswil ist das Bezirksgericht Horgen zuständig: Gemeinsames Begehren um Auflösung der eingetragenen PartnerschaftExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Bestätigung der Eintragung einer Partnerschaft (Dokument)
Nach wie vor können Sie eine Bestätigung der Eintragung einer Partnerschaft im Online-Schalter bestellen (Fr. 30.00 plus Porto). Nach Bestellungseingang wird Ihnen das Dokument per Post zugestellt.

Zum Bezug von Auszügen sind gemäss Eidgenössischer ZivilstandsverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. grundsätzlich nur diejenigen Personen berechtigt, auf deren Daten sich das gewünschte Dokument bezieht.

Heirat / Eheschliessung

Vor der Trauungszeremonie muss das Ehevorbereitungsverfahren durchgeführt worden sein. Das Zivilstandsamt Sihltal-Albis ist für das Ehevorbereitungsverfahren aller im Zivilstandskreis Si…

Vor der Trauungszeremonie muss das Ehevorbereitungsverfahren durchgeführt worden sein. Das Zivilstandsamt Sihltal-Albis ist für das Ehevorbereitungsverfahren aller im Zivilstandskreis Sihltal-Albis wohnhaften Personen zuständig. Dafür müssen die Verlobten persönlich auf dem Zivilstandsamt erscheinen.
Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin mit uns. Über die benötigten Dokumente informieren wir Sie gerne auch telefonisch.

Das Ehevorbereitungsverfahren hat nach Abschluss eine Gültigkeit von drei Monaten. Die Trauung muss vor Ablauf dieser drei Monate stattfinden, ansonsten verliert das Verfahren seine Gültigkeit und muss wiederholt werden.

Termine
Terminreservationen nehmen wir zwölf Monate im Voraus entgegen. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch, 044 711 77 93.

Trauungen in Adliswil

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
morgens:        10.00 und 11.00 Uhr
nachmittags:   14.00, 15.00 und 16.00 Uhr

Freitag
morgens:        10.00 und 11.00 Uhr
nachmittags:   13.00, 14.00 und 15.00 Uhr

Trauungen in Affoltern am Albis

Mittwoch
nachmittags:   13.30, 14.15, 15.00 und 15.45 Uhr

Freitag
morgens:        11.00, 11.45 und 12.30 Uhr
nachmittags:   13.15, 14.00 und 14.45 Uhr

Trauungen in Bonstetten und Langnau am Albis

nach Absprache

Trauungen in einem anderen Schweizer Zivilstandsamt
Wenn die Verlobten wünschen, in einem anderen Schweizer ZivilstandskreisExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. getraut zu werden, wird durch das Zivilstandsamt eine Trauungsermächtigung ausgestellt. Diese ist drei Monate gültig und ist dem Zivilstandsamt des Trauungsortes zur Terminvereinbarung abzugeben.

Trauungen im Ausland
Für Informationen über eine Eheschliessung im Ausland ist beim Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen ein MerkblattExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abrufbar.

Eheschein/Eheurkunden

Eheschein/Eheurkunden müssen beim Zivilstandsamt des Eheschliessungsortes (nicht Wohn- oder Heimatort) bestellt werden.

Namensänderung

Für die Bewilligung einer Namensänderung ist das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen, zuständig. InformationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. z…
Für die Bewilligung einer Namensänderung ist das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen, zuständig. InformationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu den Voraussetzungen und Formalitäten können Sie direkt dort einholen.

Gemeindeamt des Kantons Zürich
Zivilstandswesen
Namensänderungen
Willhelmstrasse 10
Postfach
8090 Zürich

Tel. 043 25 983 63
Fax 043 259 83 83

Namenserklärung

Nach einer Scheidung besteht die Möglichkeit, den angestammten Namen wieder zu führen. Für die Entgegennahme einer Namenserklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt und im Ausland…
Nach einer Scheidung besteht die Möglichkeit, den angestammten Namen wieder zu führen.

Für die Entgegennahme einer Namenserklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt und im Ausland die schweizerische Vertretung zuständig. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin mit uns. Über die benötigten Dokumente informieren wir Sie gerne.