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Mieterwechsel
Gemäss §§ 8 und 10 MERG (Drittmeldepflicht) sind Haushaltvorstände, Vermieter und Logisgeber verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie bzw. ihrem Haus innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.
Liegenschaftenverwaltungen und auch private Vermieter melden die Mieterwechsel via untenstehendem Online-Dienst (siehe externer Link) der Einwohnerkontrolle.