Mieterwechsel

Gemäss §§ 8 und 10 MERG (Drittmeldepflicht) sind Haushaltvorstände, Vermieter und Logisgeber verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie bzw. ihrem Haus innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.

Liegenschaftenverwaltungen und auch private Vermieter melden die Mieterwechsel via untenstehendem Online-Dienst (siehe externer Link) der Einwohnerkontrolle.

Kontakt

Einwohnerwesen
Zürichstrasse 10
8134 Adliswil
Tel. 044 711 77 11
einwohnerwesen@adliswil.ch