Inhalt
Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen Adliswil? Auf Wiedersehen. Sie können sich unten online bei uns abmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Wegzug ins Ausland persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen müssen.
Kontakt
Abmeldung / Wegzug innerhalb Schweiz
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Gemäss Gesetz über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG) ist der Wegzug innerhalb 14 Tagen dem Einwohnerwesen zu melden.
Für Schweizer benötigen wir am Schalter folgende Unterlagen:
- ID oder Pass
Für alle anderen Staatsangehörigen benötigen wir am Schalter folgende Unterlagen:
- Pass
- Ausländerausweis
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online über eUmzugZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfolgen.
Für eine Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache am Schalter zwingend. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.- (§1 Ziff. 14 OBV) zur Folge haben kann.
Abmeldung / Wegzug ins Ausland
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur möglich, wenn Sie persönlich bei uns am Schalter des Einwohnerwesen vorbeikommen.
Für Schweizer benötigen wir folgende Unterlagen:
- ID oder Pass
Alle anderen Staatsangehörigen:
- Reisepass
- Ausländerausweis
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.- (§1 Ziff. 14 OBV) zur Folge haben kann.
Für das Steueramt:
Bitte kommen Sie frühzeitig, aber maximal einen Monat vor der Abreise, beim Steueramt vorbei. Bei Fragen zögern Sie nicht Kontakt aufzunehmen:
Steueramt Adliswil
steuern@adliswil.ch
044 711 77 65
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerwesen | 044 711 77 11 | einwohnerwesen@adliswil.ch |
