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Anmeldung / Zuzug
Herzlich willkommen in Adliswil! Bei einem Zuzug nach Adliswil müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnerwesen anmelden.
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Anmeldung / Zuzug
Sind Sie neu nach Adliswil gezogen? Wir heissen Sie herzlich bei uns willkommen!
Der Zuzug aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter gemeldet werden. Damit die Wartezeit für Sie und andere Kunden nicht zu lange dauert, senden Sie uns die für die Anmeldung benötigten Unterlagen vorgängig per Mail auf einwohnerwesen@adliswil.ch zu. So können wir die Erfassung der Daten provisorisch vornehmen und alle nötigen Formulare vorbereiten. Anschliessend melden wir uns per Mail bei Ihnen, damit Sie die Anmeldung an unserem Schalter mittels persönlicher Vorsprache (alle Personen) abschliessen können.
Gemäss kantonaler Gesetzgebung müssen Sie sich innert 14 Tagen beim Einwohnerwesen anmelden.
Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:
Schweizer Staatsangehörige
- Identitätskarte oder Pass
- Heimatschein (ausser wir können die Daten online abfragen)
- Mietvertrag (bei Untermiete: Untermietvertrag und Bestätigung Verwaltung) oder Kaufvertrag
- Familienbüchlein/-ausweis oder Eheschein (verheiratete Personen oder Personen mit Kindern)
- Scheidungsurteil (inkl. Sorgerechtsregelung)
- Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder von nicht verheirateten Eltern
- Krankenkassenkarte
- Anmeldegebühr pro erwachsene Person Fr. 40.-
Die Anmeldung von innerhalb der Schweiz kann persönlich am Schalter oder online über eUmzugZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfolgen.
Ausländische Staatsangehörige
- gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung des Migrationsamtes
- Mietvertrag (bei Untermiete: Untermietvertrag und Bestätigung Verwaltung) oder Kaufvertrag
- Geburtsschein
- Eheschein oder Scheidungsurteil inkl. Sorgerechtsregelung
- Geburtsscheine Kinder
- Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder von nicht verheirateten Eltern
- Anmeldegebühr pro erwachsene Person Fr. 40.-, zuzüglich ausländerrechtliche Gebühren.
Personen, die einem EU Staat angehören und innerhalb der Schweiz umziehen, können den Zuzug persönlich am Schalter oder online über eUmzugZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erledigen.
Personen die nicht EU Staatsangehörige sind, können den Umzug innerhalb des Kantons Zürich am Schalter oder online über eUmzugZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erledigen. Für die Anmeldung aus einem anderen Kanton ist eine persönliche Vorsprache am Schalter zwingend.
Weitere wichtige Informationen
Für die Wasser- und Gasversorgung ist in Adliswil die Energie 360° zuständig. Die Anmeldung kann online erfolgen www.energie360.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Für die Anmeldung der Stromversorgung ist das EKZ zuständig. Die Anmeldung ist online, www.ekz.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder auch telefonisch möglich, Tel. 058 359 55 22.
Wir machen darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der gesetzlichen Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.- zur Folge hat (MERG §31 i.V.m. OBV§1 Ziff. 14 ).
Wochenaufenthalt
Voraussetzungen Wochenaufenthalt
Wochenaufenthalter haben ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Adliswil. Aufgrund ihrer Ausbildung oder Arbeitssituation sind sie gezwungen, in der Stadt Adliswil einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen. Wochenaufenthalter wohnen nur an ihren Studien- oder Arbeitstagen in Adliswil und müssen immer an den freien Tagen an ihren Hauptwohnsitz zurückkehren. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur eine situationsgebundene befristete Lösung.
Aufgaben des Einwohnerwesens und Steueramtes
Bevor eine befristete Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt wird, prüft das Einwohnerwesen die Wohn- und Arbeitssituation des Gesuchstellenden. Rein persönliche Motive und Wünsche sind nicht massgebend. Das Steueramt prüft ebenfalls regelmässig eine allfällige Steuerpflicht am Ort des Aufenthaltes.
Auskunftspflicht
Wochenaufenthalter sind nach §6 MERG verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Das Einwohnerwesen ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Aufenthaltsausweis (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des Hauptwohnsitzes)
- ID oder Pass
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis (bei Untermiete den Untermietvertrag)
- Fragebogen Wochenaufenthalt (siehe Dokument unten)
Für den Wochenaufenthalt wird für die Anmeldung und für jede periodische Überprüfung eine Gebühr von Fr. 100.- erhoben.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldepflicht von 14 Tagen (§10 MERG) eine Ordnungsbusse von Fr. 100.- (§1 Ziff.14 OBV) zur Folge haben kann.
Zuzug / Wegzug Schule
Hier erfahren Sie in Kürze, welche Schritte hilfreich sind, wenn Sie mit Ihren schulpflichtigen Kindern neu nach Adliswil ziehen.
Frühzeitig anmelden
Teilen Sie uns möglichst früh mit, wann Sie nach Adliswil ziehen werden. Wenn Ihr Zuzug in wenigen Wochen erfolgt, senden Sie uns bitte für jedes Kind das AnmeldeformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Wenn Sie Ihren Umzug langfristig planen, z.B. durch den Kauf von Wohneigentum, informieren Sie uns mit der VoranmeldungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Welche Schule?
Die Schulpflicht beginnt nach Vollendung des 4. Altersjahrs. Je nach bisher besuchten Schulen und Alter wird Ihr Kind einer der folgenden Stufen zugeteilt: Kindergartenstufe, Primarstufe, Sekundarstufe. Die Zuteilung zu einer Schule kann nicht frei gewählt werden. Sie erfolgt vor allem nach geografischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Plätze. Informationen zu den Schulen finden sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Betreuung, Verpflegung
Wünschen Sie für Ihr Kind eine Betreuung in der schulfreien Zeit oder eine Verpflegung über Mittag? Alle aktuellen Möglichkeiten dazu finden Sie bei den BetreuungsangebotenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Fremdsprachig?
Kinder, welche wenig oder kein Deutsch sprechen, werden durch besonders ausgebildete Lehrpersonen zusätzlich unterrichtet. Das Consultorio Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.hilft fremdsprachigen Eltern und Kindern, sich in der Schule und in Adliswil zurecht zu finden.
Ferien
Informationen zu Ferien, schulfreien Tagen und Absenzen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Freizeit, Sport, Vereine
Die Schule Adliswil führt eine eigene Freizeitanlage und bietet ergänzend zum Schulunterricht verschiedene Sportkurse an. Mehr Informationen zu Sport und Freizeit finden hier.
Auskünfte und Unterstützung
Bei allen Fragen rund um den Schulbesuch hilft Ihnen das Schulsekretariat, Telefon 044 711 78 60 oder schule@adliswil.ch. Für die Anmeldung als neue Einwohner in Adliswil melden Sie sich beim EinwohnerwesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Telefon 044 711 77 11.
Wegzug
Bei einem Wegzug sind folgende Schritte zu beachten:
- Eltern melden Wegzug an die Lehrperson in Adliswil
- Die Lehrperson füllt die Schülerüberweisung aus mit Unterschrift der Eltern und leitet diese an die Schulverwaltung Adliswil weiter
- Die Schulverwaltung Adliswil sendet die Schülerüberweisung (plus Schülerkarte, Arztkarte) an die neue Gemeinde
Fragen zum Wegzug
- Haben sie die jetzige Lehrperson schon informiert, resp. wurde die Schülerüberweisung bereits ausgefüllt? (Schülerüberweisung bei der Lehrperson verlangen)
- Wohin ziehen sie um (neue Adresse wichtig für die Schülerüberweisung)?
- Wann ziehen sie um? (Schülerüberweisung/Schülerkarte/Arztkarte wenn vorhanden/evtl. Beschlüsse bei Sonderschulung/Massnahmen) durch Schulverwaltung an neue Gemeinde schicken.
- Benötigen sie eine Schulbestätigung für die Weiterschulung im Ausland?
Zugehörige Objekte
| Name |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerwesen | 044 711 77 11 | einwohnerwesen@adliswil.ch |
