Kindsanerkennung

Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt erfolgen, wobei eine vorgeburtliche Anerkennung aus rechtlichen Gründen zu empfehlen ist. Die rechtlichen Grundlagen zur Anerkennung finden Sie im Zivilgesetzbuch und in der Eidgenössische ZivilstandsverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Zur Beurkundung der Anerkennung vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin. Über die benötigten Dokumente informieren wir Sie gerne.

Bestätigung einer Kindsanerkennung
Sie können direkt einen Auszug aus dem Anerkennungsregister im Online-Schalter bestellen. Das Zivilstandsamt stellt Ihnen das gewünschte Dokument gegen Rechnung zu (Fr. 30.00 und Porto).

Zum Bezug von Auszügen sind gemäss Eidgenössische ZivilstandsverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. grundsätzlich nur diejenigen Personen berechtigt, auf deren Daten sich das gewünschte Dokument bezieht.