Geburt

Hier finden Sie die zuständigen Stellen und Informationen rund um Geburt und Kinder.

Geburt

Spitalgeburt Die meisten Einwohnerinnen des Zivilstandskreises Sihltal-Albis begeben sich zur Geburt ihres Kindes in eines der umliegenden Spitäler. Ihr Spital bzw. das Zivilstandsamt d…
Spitalgeburt
Die meisten Einwohnerinnen des Zivilstandskreises Sihltal-Albis begeben sich zur Geburt ihres Kindes in eines der umliegenden Spitäler. Ihr Spital bzw. das Zivilstandsamt des Geburtsortes informiert Sie, welche Dokumente Sie mitbringen müssen.

Hausgeburt
Eine Hausgeburt, die im Zivilstandskreis Sihltal-Albis erfolgt, ist innert drei Tagen dem Zivilstandsamt persönlich zu melden. Zur Meldung verpflichtet ist eine der folgenden Personen:

  • der Vater oder die Mutter
  • die Hebamme
  • eine bei der Geburt anwesende Person

Vorzulegende Dokumente:
  • Geburtsanzeige (Formular beim Zivilstandsamt erhältlich)
  • Familienausweis/Familienbüchlein

Geburtsschein
Im Online-Schalter können Sie direkt einen Auszug aus dem Geburtsregister bestellen. Das Zivilstandsamt stellt Ihnen das gewünschte Dokument gegen Rechnung zu (Fr. 30.00 und Porto). Zum Bezug von Auszügen sind gemäss Eidgenössische ZivilstandsverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. grundsätzlich nur diejenigen Personen berechtigt, auf deren Daten sich das gewünschte Dokument bezieht.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat per 1. Januar 2013 die Geschäfte der Vormundschaftsbehörde übernommen. Die KESB Bezirk Horgen ist Ansprechpartnerin in allen Belangen …
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat per 1. Januar 2013 die Geschäfte der Vormundschaftsbehörde übernommen. Die KESB Bezirk Horgen ist Ansprechpartnerin in allen Belangen des Kindes- und Erwachsenenschutzes und hat sämtliche Geschäfte der Vormundschaftsbehörde Adliswil übernommen. Die KESB nimmt auch Gefährdungsmeldungen entgegen.


Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Horgen
Dammstrasse 12
8810 Horgen
Telefon 044 718 40 40
Fax 044 718 40 41
contact@kesb-horgen.ch
www.kesb-horgen.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Kindsanerkennung

Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt erfolgen, wobei eine vorgeburtliche Anerkennung aus rechtlichen Gründen zu empfehlen ist. Die rechtlichen Grundlagen zur Anerkennung finden …
Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt erfolgen, wobei eine vorgeburtliche Anerkennung aus rechtlichen Gründen zu empfehlen ist. Die rechtlichen Grundlagen zur Anerkennung finden Sie im Zivilgesetzbuch und in der Eidgenössische ZivilstandsverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Zur Beurkundung der Anerkennung vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin. Über die benötigten Dokumente informieren wir Sie gerne.

Bestätigung einer Kindsanerkennung
Sie können direkt einen Auszug aus dem Anerkennungsregister im Online-Schalter bestellen. Das Zivilstandsamt stellt Ihnen das gewünschte Dokument gegen Rechnung zu (Fr. 30.00 und Porto).

Zum Bezug von Auszügen sind gemäss Eidgenössische ZivilstandsverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. grundsätzlich nur diejenigen Personen berechtigt, auf deren Daten sich das gewünschte Dokument bezieht.

Mütter- und Väterberatung

Unsere Mütter- und Väterberaterinnen besprechen mit Ihnen Themen, die für Sie wichtig sind und die Entwicklung, Pflege, Ernährung und Erziehung Ihres kleinen Kindes betreffen. Bei uns kö…

Unsere Mütter- und Väterberaterinnen besprechen mit Ihnen Themen, die für Sie wichtig sind und die Entwicklung, Pflege, Ernährung und Erziehung Ihres kleinen Kindes betreffen. Bei uns können Sie Ihr Kind auch wiegen und messen lassen und sich über Angebote für Familien und Kleinkinder informieren.

Link zur Mütter- und VäterberatungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Um Sie in Ihrer anspruchsvollen Aufgabe als Eltern zu unterstützen, schenkt Ihnen die Stadt Adliswil für die ersten 3 Lebensjahre Ihres Kindes die Elternbriefe der Pro Juventute. Diese begleiten Sie monatlich mit altersentsprechenden Tipps und Informationen.

Mehr Informationen finden Sie unter: Pro Juventute - Ratgeber ElternbriefeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Kontakt Pro Juventute:
044 256 77 33
kontakt@projuventute.ch

 

Alimentenbevorschussung

Werden Unterhaltsbeiträge für Kinder (Kinderalimente) nicht bezahlt, so werden diese unter bestimmten Bedingungen (u.a. bei knappen finanziellen Verhältnissen) von der Stadt Adliswil bev…

Werden Unterhaltsbeiträge für Kinder (Kinderalimente) nicht bezahlt, so werden diese unter bestimmten Bedingungen (u.a. bei knappen finanziellen Verhältnissen) von der Stadt Adliswil bevorschusst. Details zu den Voraussetzungen sind unter Informationen AlimentenhilfeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.

Gesuche sind direkt an die zuständige Fachstelle zu stellen:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe Bezirk Horgen
Bahnhofstrasse 6
8810 Horgen
Telefon: 043 259 92 00

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