Schullaufbahn und Stufen
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Die Schullaufbahn setzt sich zusammen aus dem Besuch der obligatorischen Volksschule und einer anschliessenden weiterführenden Bildung.
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Kontakt
Einschulung in den Kindergarten
Einschulungen in den Kindergarten per Sommer 2027
Auf Beginn des Schuljahres 2027/28 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. Juli 2027 das vierte Altersjahr vollendet haben. Sie treten am Dienstag, 17. August 2027 in den Kindergarten ein. Für jüngere Kinder ist ein vorzeitiger Eintritt nicht möglich. Die Anmeldeunterlagen werden den Eltern der in Adliswil wohnhaften Kindern Ende November zugestellt.
Sofern der Entwicklungsstand eines Kindes es als angezeigt erscheinen lässt, kann auf schriftliches Gesuch der Eltern, eine Rückstellung angeordnet werden, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann.
Die Elterninformationsabende zum Thema Einschulung finden wie folgt statt:
Elterninformationsabend
Montag, 18. Januar 2027, 19.00 Uhr, Aula Schulhaus Hofern, Sonnenbergstrasse 28/30, Adliswil (ohne Anmeldung)
Elterninformationsabend für fremdsprachige Eltern
Dienstag, 19. Januar 2027, 19.00 Uhr, Aula, Schulhaus Hofern, Sonnenbergstrasse 28/30, Adliswil (Anmeldung erforderlich)
Begründete Gesuche sind nur noch über den Onlineschalter der Stadt Adliswil und bis spätestens Freitag 19. Februar 2027 einzureichen.
Einschulungen in den Kindergarten allgemein
Alle Eltern, deren Kind im kommenden Jahr in den Kindergarten eintritt (Stichtag: Info), werden jeweils im Dezember schriftlich vom Schulsekretariat zum Informationsabend "Eintritt in die Kindergartenstufe" eingeladen. An dieser Veranstaltung (findet im Januar statt) werden die Schule Adliswil, Zuteilungskriterien für den Kindergarten, Ziele der Kindergartenstufe, der Kindergartenalltag sowie die Elternmitarbeit erläutert. Auch haben die Eltern die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Diese Veranstaltung wird sowohl für deutschsprachige als auch für fremdsprachige Eltern (in Englisch) durchgeführt.
Kindergarten
Die Kindergartenstufe ist die erste Stufe der zürcherischen Volksschule und hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Die Kinder lernen dabei auch, sich in Gruppen zurechtzufinden. Im zweiten Jahr folgt die Vertiefung des Erlernten und die Vorbereitung für den Übertritt in die Primarstufe stellt sich in den Mittelpunkt.
Auf Beginn des Schuljahres 2027/28 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. Juli 2027 das vierte Altersjahr vollendet haben. Sie treten am Dienstag, 17. August 2027 in den Kindergarten ein. Für jüngere Kinder ist ein vorzeitiger Eintritt nicht möglich. Sofern der Entwicklungsstand eines Kindes es als angezeigt erscheinen lässt, kann auf schriftliches Gesuch der Eltern, eine Rückstellung angeordnet werden, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann.
Elterninformationsabende zum Thema Einschulung
Elterninformationsabend für fremdsprachige Eltern
Montag, 18. Januar 2027, 19.00 Uhr, Aula, Schulhaus Hofern, Sonnenbergstrasse 28/30, Adliswil (Anmeldung erforderlich)
Elterninformationsabend
Dienstag, 19. Januar 2027, 19.00 Uhr, Aula Schulhaus Hofern, Sonnenbergstrasse 28/30, Adliswil (ohne Anmeldung)
An dieser Veranstaltung werden die Schule Adliswil, Zuteilungskriterien für den Kindergarten, Ziele der Kindergartenstufe, der Kindergartenalltag sowie die Elternmitarbeit erläutert. Auch haben die Eltern die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Anmeldung
Die Anmeldeunterlagen werden den Eltern der in Adliswil wohnhaften Kindern Ende November zugestellt.
Klassen- und Kindergartenzuteilung
Bei der Einteilung wird darauf geachtet, dass jedes Kind einen möglichst gefahrlosen Schulweg hat und diesen zusammen mit anderen Kindern zurücklegen kann. Da zudem eine ausgewogene Zusammensetzung der Kindergartenabteilungen angestrebt wird, können sich die Grenzen der den Kindergärten zugeteilten Quartiere jedes Jahr etwas verändern.
Begründete Gesuche sind nur noch über den Onlineschalter der Stadt Adliswil und bis spätestens Freitag, 12. Februar 2027 einzureichen.
Online Formular "Zuteilungsgesuch"
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten am Vormittag dauern einheitlich von 8.15 bis 12.00 Uhr. Die Kinder im ersten Jahr haben am Nachmittag jeweils frei. Im zweiten Kindergartenjahr findet an zwei Nachmittagen Unterricht statt.
Primarstufe
Im Anschluss an die Kindergartenstufe treten die Kinder im August in die Primarstufe über, welche sechs Jahre dauert. Alle Kinder besuchen den Unterricht auf der Primarstufe gemeinsam, unabhängig von ihrem Herkommen, ihrem Geschlecht und ihren schulischen Leistungen.
Die Primarstufe vermittelt Grundkenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch. Schrift, Handarbeit, Zeichnen und Musik, Sport, Mensch und Umwelt sind weitere wichtige Fächer.
Klassen- und Schulhauszuteilung
Die Zuteilung der Schüler/innen wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:
- Geografische und verkehrstechnische Gesichtspunkte
- Ausgeglichene Klassengrössen
- Ausgleich von Knaben und Mädchen
- Ausgleich von Fremdsprachigen
- Ausgleich nach leistungsbezogenen und sozialen Gesichtspunkten
Begründete Gesuche sind der Schulverwaltung online und spätestens bis Mitte Februar unter folgendem Link einzureichen:
Online Formular "Zuteilungsgesuch"
Unterrichtszeiten (Blockzeiten)
Die Unterrichtszeiten am Vormittag dauern von 8.20 bis 12.00 Uhr. An den Nachmittagen haben die Kinder individuelle Stundenpläne.
Promotionen
Über die Promotion in die nächste Klasse entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege.
Schullaufbahnentscheide werden auf Grund einer Gesamtbeurteilung getroffen. Dabei werden neben den kognitiven Fähigkeiten sowie dem Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten auch die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.
Übertritt in die Sekundarschule oder ins Gymnasium
Am Ende der Primarstufe werden die Kinder je nach Leistungen einer der drei Abteilungen der Sekundarstufe zugeteilt. Schulisch ganz besonders erfolgreiche Kinder melden sich an das Gymnasium an und werden nach bestandener Prüfung dort aufgenommen. Damit verlassen sie die Volksschule und erfüllen die letzten drei Jahre ihrer Schulpflicht am Gymnasium.
Der Entscheid über die Zuteilung zu einer der drei Abteilungen wird auf Grund einer Gesamtbeurteilung durch Eltern, Primarlehrperson und Schulleitung gemeinsam gefällt. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege. Die Gesamtbeurteilung umfasst die schulischen Leistungen eines Kindes, sein Arbeits- und Lernverhalten, sein Sozialverhalten sowie seinen Entwicklungsstand.
Jeweils im September findet für die Schülerinne und Schüler der 6. Klasse ein Informationsabend statt an dem die Sekundarschule sowie Aspekte des Unterrichts und der Schulorganisation vorgestellt werden.
Zum Übertritt in das Gymnasium finden Eltern alle notwendigen Informationen auf der Website der Bildungsdirektion Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Sekundarstufe
Die Sekundarstufe schliesst an die Primarstufe an und dauert drei Jahre. Sie hilft den Schülerinnen und Schülern, ihre Fähigkeiten und Neigungen zu erkennen, und bereitet auf Berufsbildung oder weiterführende Schulen vor.
Die Sekundarstufe wird mit den Abteilungen A, B und C geführt, wobei die Abteilung A die höchsten und die Abteilung C die geringsten kognitiven Anforderungen stellt.
Am Ende der Sekundarstufe werden die Jugendlichen aus der Schulpflicht entlassen. Die meisten absolvieren eine Berufslehre mit Berufsfachschule oder sie besuchen eine Mittelschule oder zusätzlich zur Berufslehre die Berufsmittelschule und legen eine Maturitätsprüfung ab, welche sie berechtigt, an einer Fachhochschule oder Hochschule zu studieren.
Abteilungswechsel
Der Unterricht an der Sekundarstufe wird auf verschiedenen Anforderungsstufen erteilt (Abteilungen A, B oder C). Die Abteilung kann ohne zeitlichen Verlust während des Schuljahres gewechselt werden. Ein Wechsel ist dann angezeigt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass eine Schülerin/ein Schüler in einer anderen Klasse besser gefördert werden kann.
Für Abteilungswechsel sind in der ersten Klasse drei Termine im Jahr (November, Januar, August) und für die übrigen Klassen zwei Termine (Januar und August) vorgesehen. Abteilungswechsel erfolgen auf Antrag der Eltern oder der Lehrpersonen in einem gemeinsamen Entscheid. Wird keine Einigkeit erzielt, entscheidet die Schulpflege.
Klassen- und Schulhauszuteilung
An der Sekundarstufe werden die Schüler/innen nicht nach geografischen Kriterien den Schulen zugeteilt sondern nach folgenden Richtlinien:
- jede Sekundarschülerin, jeder Sekundarschüler erhält eine optimale Lernumgebung.
- ausgewogene Klassen bezüglich Leistung und Verhalten der Schüler/innen
- ausgewogenes Verhältnis Mädchen-Knaben
- ausgewogene Klassengrössen
Begründete Gesuche sind der Schulverwaltung online und spätestens bis Mitte Februar unter folgendem Link einzureichen:
Online Formular "Zuteilungsgesuch"
Unterrichtszeiten (Blockzeiten)
Für die einzelnen Klassen gelten individuelle Stundenpläne. Diese sind auf der Webseite der Schule Adliswil publiziert.
Stundenpläne HofernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Stundenpläne Zentrum / KronenwieseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Weiterführende Schulen
Sie suchen Informationen zu weiteren Aus- und Weiterbildungsstufen? Die folgenden Links bieten weitergehende Informationen zu Berufsausbildung, Mittelschulen, Fachhochschulen und Hochschulen.
Berufslehre
- Berufsinformationszentrum Horgen, BerufsberatungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- berufsberatung.ch, Berufswahl, Studium und LaufbahnfragenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Lehrstellennachweis Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- LehrstellenbörseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Technische Berufsschule ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Baugewerbliche Berufsschule ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kaufmännische Berufsschule KV Zürich Business SchoolExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Berufsschule Mode und Gestaltung ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- GesundheitsberufeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Fachfrau/Fachmann BetreuungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Berufswahlschule HorgenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- BerufslexikonExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Mittelschulen
- Kantonsschule EngeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kantonsschule WiedikonExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kantonsschule HottingenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kantonsschule OerlikonExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kantonsschule FreudenbergExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kantonsschule StadelhofenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kantonsschule Hohe PromenadeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kantonsschule RämibühlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hochschulen, Fachhochschulen
- Pädagogische Hochschule Zürich: Lehrer/in, Kindergärtner/inExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Universität ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- ETH ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Aus- und Weiterbildungsangebote Region ZimmerbergExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zuzug / Wegzug Schule
Hier erfahren Sie in Kürze, welche Schritte hilfreich sind, wenn Sie mit Ihren schulpflichtigen Kindern neu nach Adliswil ziehen.
Frühzeitig anmelden
Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig über Ihren geplanten Zuzug nach Adliswil, auch wenn Sie diesen langfristig planen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Kauf von Wohneigentum. Füllen Sie für jedes Kind das Anmeldeformular Schule alle StufenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aus.
Welche Schule?
Die Schulpflicht beginnt nach Vollendung des 4. Altersjahrs. Je nach bisher besuchten Schulen und Alter wird Ihr Kind einer der folgenden Stufen zugeteilt: Kindergartenstufe, Primarstufe, Sekundarstufe. Die Zuteilung zu einer Schule kann nicht frei gewählt werden. Sie erfolgt vor allem nach geografischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Plätze. Informationen zu den Schulen finden sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Betreuung, Verpflegung
Wünschen Sie für Ihr Kind eine Betreuung in der schulfreien Zeit oder eine Verpflegung über Mittag? Alle aktuellen Möglichkeiten dazu finden Sie bei den BetreuungsangebotenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Fremdsprachig?
Kinder, welche wenig oder kein Deutsch sprechen, werden durch besonders ausgebildete Lehrpersonen zusätzlich unterrichtet. Das Consultorio Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.hilft fremdsprachigen Eltern und Kindern, sich in der Schule und in Adliswil zurecht zu finden.
Ferien
Informationen zu Ferien, schulfreien Tagen und Absenzen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Freizeit, Sport, Vereine
Die Schule Adliswil führt eine eigene Freizeitanlage und bietet ergänzend zum Schulunterricht verschiedene Sportkurse an. Mehr Informationen zu Sport und Freizeit finden hier.
Auskünfte und Unterstützung
Bei allen Fragen rund um den Schulbesuch hilft Ihnen das Schulsekretariat, Telefon 044 711 78 60 oder schule@adliswil.ch. Für die Anmeldung als neue Einwohner in Adliswil melden Sie sich beim EinwohnerwesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Telefon 044 711 77 11.
Wegzug
Bei einem Wegzug sind folgende Schritte zu beachten:
- Eltern melden Wegzug an die Lehrperson in Adliswil
- Die Lehrperson füllt die Schülerüberweisung aus mit Unterschrift der Eltern und leitet diese an die Schulverwaltung Adliswil weiter
- Die Schulverwaltung Adliswil sendet die Schülerüberweisung (plus Schülerkarte, Arztkarte) an die neue Gemeinde
Fragen zum Wegzug
- Haben sie die jetzige Lehrperson schon informiert, resp. wurde die Schülerüberweisung bereits ausgefüllt? (Schülerüberweisung bei der Lehrperson verlangen)
- Wohin ziehen sie um (neue Adresse wichtig für die Schülerüberweisung)?
- Wann ziehen sie um? (Schülerüberweisung/Schülerkarte/Arztkarte wenn vorhanden/evtl. Beschlüsse bei Sonderschulung/Massnahmen) durch Schulverwaltung an neue Gemeinde schicken.
- Benötigen sie eine Schulbestätigung für die Weiterschulung im Ausland?
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Schulverwaltung | 044 711 78 60 | schule@adliswil.ch |
