Identitätskarte
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte?
Betreffend des Gültigkeitsbereiches der Identitätskarte vergewissern Sie sich bei Ihrem Reisebüro.
Die Bearbeitungszeit bei der ausstellenden Behörde beträgt für die Identitätskarte zirka 10 Tage.
Die Identitätskarte ist persönlich am Schalter des Einwohnerwesen zu beantragen. Minderjährige müssen zusammen mit einer erziehungsberechtigten Person ebenfalls persönlich vorsprechen. Das Formular "Zustimmung Eltern" bereits unterzeichnet mitbringen (siehe Dokumente).
Für eine neue Identitätskarte sind mitzubringen:
- alte Identitätskarte
- Persönlicher Ausweis, sofern keine alte Identitätskarte vorhanden ist
- Verlustschein von Polizei, falls ID verloren
- 1 Passfoto Grösse 35 x 45 mm schwarzweiss oder farbig mit neutralem Hintergrund (ab Geburt)
- Fr. 70.– Erwachsene, Fr. 35.- Minderjährige
Das Passfoto darf nicht älter als ein Jahr sein und muss die antragstellende Person eindeutig identifizieren. Es sind nur Porträtaufnahmen mit weissem Hintergrund gestattet. Es werden auch Handyfotos akzeptiert, welche Sie uns vorgängig per Mail zusenden können. Fotos, die den Anforderungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen.
Die Anforderungen zum Passfoto finden Sie unten in der Rubrik Dokumente.
Gültigkeitsdauer:
Erwachsene: 10 Jahre
Kinder/Jugendliche (0 bis 18 Jahre): 5 Jahre
Biometrische Identitätskarte mit Chip:
Ab dem 2. November 2026 kann zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden. Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro. Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei dem Einwohnerwesen der Stadt Adliswil, sondern beim kantonalen Passbüro beantragt werden.
Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.
Reisen in die EU: Was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.
Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.
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| Fotomustertafel.pdf (PDF, 1.46 MB) | Download | 0 | Fotomustertafel.pdf |
| ID Zustimmung Eltern - Juni 2025 (PDF, 129 kB) | Download | 1 | ID Zustimmung Eltern - Juni 2025 |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerwesen | 044 711 77 11 | einwohnerwesen@adliswil.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Präsidiales | 044 711 77 11 | adliswil@adliswil.ch |