Adliswiler Wappen
Das Wappen Adliswils – oben ein goldener Adler an der Teilung, unten ein halbes blaues Mühlrad – lässt sich als Gemeindewappen seit etwa 1720 nachweisen. Der Adler soll auf die erste Namenshälfte des Dorfes anspielen, während das Mühlrad an die 1248 bezeugte Mühle erinnert.
Das Wappen erfuhr verschiedene stilistische Anpassungen, bis die heutige Form 1995 festgesetzt wurde.
Wappenschutz
Das Adliswiler Wappen darf nur von der Stadt Adliswil verwendet werden. Die Verwendung durch andere Organisationen oder Personen für Flyer, Plakate, Werbung, Publikationen etc. ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen (z.B. für vereinsbezogene, neutrale und nichtkommerzielle Zwecke) benötigen die ausdrückliche Bewilligung der Stadt Adliswil. Das Wappen darf nicht bearbeitet oder verändert werden.
Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im schweizerischen Wappenschutzgesetz. Gemäss Art. 8 dieses Gesetzes ist die Verwendung von Gemeindewappen dem Gemeinwesen, zu dem sie gehören, vorbehalten. Ausnahmen bedürfen einer Bewilligung durch das betroffene Gemeinwesen.