Städtisches Wappen und Logo

Wappen

wappen

Das Adliswiler Wappen ist ein geschütztes Hoheitszeichen der Gemeinde. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu sind im Schweizer WappenschutzgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (WSchG) festgelegt. Der Wappenschutz dient insbesondere dem Schutz der Glaubwürdigkeit staatlicher Zeichen sowie der Verhinderung von Missbrauch und Irreführung.

Die Verwendung des Gemeindewappens durch Dritte ist ausschliesslich im gesetzlich zulässigen Rahmen gemäss Wappenschutzgesetz erlaubt, insbesondere als Abbildung in Wörterbüchern, Nachschlagewerken, wissenschaftlichen und ähnlichen Werken, bei der Ausschmückung von Festen und Veranstaltungen sowie auf kunstgewerblichen Gegenständen wie Bechern, Wappenscheiben und Gedenkmünzen für Feste und Veranstaltungen.

Das Gemeindewappen darf nicht in einer Weise verwendet werden, die seine Würde oder Aussagekraft beeinträchtigt oder die politische Neutralität der Gemeinde verletzt. Dies umfasst insbesondere die Verwendung im Rahmen kommerzieller Werbung sowie die Verwendung in einer Weise, die eine behördliche Empfehlung, Genehmigung oder Unterstützung suggeriert.

Bei Unklarheiten bezüglich der Verwendung des Adliswiler Wappens wenden Sie sich bitte an den Stadtschreiber unter präsidiales@adliswil.ch.

 

Logo

Das Adliswiler Logo, das aus Wappen und Schriftzug besteht, darf nur von der Stadt Adliswil oder beauftragten Organisationen verwendet werden.

Name Telefon Kontakt
Stadtkanzlei 044 711 77 25