Wirtschaftliche Unterstützung

Die Abteilung Sozialberatung leistet für Adliswiler Einwohnerinnen und Einwohner wirtschaftliche und persönliche Hilfe in Notlagen. Sie bietet professionelle Beratung und Begleitung in schwierigen und belastenden Lebenssituationen. Liegt eine wirtschaftliche Notlage vor und sind bestimmte Bedingungen erfüllt, können die Betroffenen finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen.

Hier finden Sie alle Informationen zu den Angeboten der Sozialberatung Adliswil. 

AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle wird im Auftrag der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich geführt und bietet Beratung und Hilfestellung bei allen Fragen zu Anmeldung und Bezug von AHV und IV…
Die AHV-Zweigstelle wird im Auftrag der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich geführt und bietet Beratung und Hilfestellung bei allen Fragen zu Anmeldung und Bezug von AHV und IV.

Dienstleistungen

  • Abgabe von verschiedenen Merkblättern und Formularen
  • Anmeldung für den Erhalt eines AHV-Ausweises
  • Anmeldung für Selbständige und Nichterwerbstätige
  • Annahmestelle für AHV- und IV-Rentenanmeldungen
  • Auskunft zu allgemeinen Fragen der AHV

Alimentenbevorschussung

Werden Unterhaltsbeiträge für Kinder (Kinderalimente) nicht bezahlt, so werden diese unter bestimmten Bedingungen (u.a. bei knappen finanziellen Verhältnissen) von der Stadt Adliswil bev…

Werden Unterhaltsbeiträge für Kinder (Kinderalimente) nicht bezahlt, so werden diese unter bestimmten Bedingungen (u.a. bei knappen finanziellen Verhältnissen) von der Stadt Adliswil bevorschusst. Details zu den Voraussetzungen sind unter Informationen AlimentenhilfeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.

Gesuche sind direkt an die zuständige Fachstelle zu stellen:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe Bezirk Horgen
Bahnhofstrasse 6
8810 Horgen
Telefon: 043 259 92 00

KulturLegi

Neu ist die Stadt Adliswil Partnerin der KulturLegi Kanton Zürich. Diese erleichtert Personen mit schmalem Budget den Zugang zu Kultur, Sport und Bildung und leistet damit einen wesentli…
Neu ist die Stadt Adliswil Partnerin der KulturLegi Kanton Zürich. Diese erleichtert Personen mit schmalem Budget den Zugang zu Kultur, Sport und Bildung und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Integration. Trägerin der KulturLegi Kanton Zürich ist die Caritas Zürich.

Die KulturLegi kann bei der Sozialberatung der Stadt Adliswil beantragt werden. Berechtigt sind Personen, die am oder unter dem Existenzminimum leben, so zum Beispiel Working Poor, Familien mit wirtschaftlicher Unterstützung (Sozialhilfe oder AHV/IV-Zusatzleistungen) oder Personen mit einem Stipendium. Mit der KulturLegi erhalten sie Rabatte auf rund 320 Kultur-, Sport- und Bildungsangebote im Kanton Zürich und können so am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Damit erhöhen sie die Chancen auf eine berufliche Integration und können ihr soziales Netz auch in Zeiten finanzieller Engpässe aufrecht erhalten.

Zurzeit sucht die KulturLegi in Adliswil Angebotspartner aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung und Gesundheit, die bereit sind, Personen mit einem tiefen Einkommen Rabatte zwischen 30 und 70 Prozent zu gewähren. Interessierte Betriebe, Organisationen und Vereine können sich an den Leiter der KulturLegi Kanton Zürich wenden. Da neben Thalwil und Wädenswil nun auch Adliswil die KulturLegi unterstützt, wächst das Angebot in der Region linkes Zürichsee-Ufer weiter. Der Nutzen für KulturLegi-Besitzerinnen steigt.

Aktuelle Informationen zur KulturLegi Kanton Zürich finden Sie auch unter

www.kulturlegi.ch/zuerichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen)

Die Mitarbeitenden im Bereich Zusatzleistungen beraten bei Fragen rund um das Thema Zusatzleistungen, prüfen die Anspruchsberechtigung im Einzelfall, berechnen die Zusatzleistungen, rich…

Die Mitarbeitenden im Bereich Zusatzleistungen beraten bei Fragen rund um das Thema Zusatzleistungen, prüfen die Anspruchsberechtigung im Einzelfall, berechnen die Zusatzleistungen, richten diese aus und führen periodische Kontrollen durch.

Wer kann Zusatzleistungen beantragen?

Zusatzleistungen beantragen können Personen,

  • die einen Anspruch auf eine Rente der IV oder der AHV (auch bei Rentenvorbezug) haben oder nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV beziehen, und
  • die in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben und allfällige Karenzfristen erfüllt sind, und
  • bei welchen die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.

Weiterführende Informationen erhalten sie unter SVA ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

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