Inhalt
Bevölkerungsschutz
Zivilschutz
Notfalltreffpunkt
Ereignisse, die den Alltag unserer Gesellschaft auf den Kopf stellen, sind auch bei uns möglich. Deshalb ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein.
- Allgemeine Nofallnummern
- Verhaltensregeln Evakuation
- Verhaltensregeln Stromausfall
- Verhaltensregeln Wasseralarm
- Alarmzeichen
- Flugblatt Notfallunterkünfte und Handlungsempfehlungen
Begeben Sie sich im Falle einer Alarmierung zum nächsten Notfalltreffpunkt. Bei den fünf Notfalltreffpunkten finden Sie im Ereignisfall Hilfe. Wenn der Wasseralarm ertönt, begeben Sie sich aus der rot markierten Zone in höher gelegene Gebiete.
Notfalltreffpunkte finden Sie hier:
- 1 Schulhaus Dietlimoos, Parkweg 4
- 2 Schulhaus Kopfholz, Kopfholzstrasse 4
- 3 Schulhaus Zopf, Zelgstrasse 20
- 4 Schulhaus Hofern, Sonnenbergstrasse 28/30
- 5 Schulhaus Wilacker, Wilackerstrasse 3
Schiesswesen und Militär
Die Abteilung Sicherheit bewilligt die Schiessanlässe in Adliswil und stellt in Zusammenarbeit mit dem Schützenverein Adliswil den Schiessbetrieb sicher.
Notvorrat
Welche Lebensmittel- und Wasservorräte, Gebrauchsgüter, Hygieneartikel und Heilmittel sollten Sie für den Notfall zuhause bereithalten? Ein Notvorrat gibt Ihnen Versorgungssicherheit in Krisenzeiten und sorgt im Alltag für eine praktische Reserve lebenswichtiger Güter.
Alles Wissenswerte zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Kanton Zürich.
Schutzräume für die Bevölkerung
Für aktuelle Informationen zu diesem Thema im Zusammenhang mit der Militärintervention Russlands in der Ukraine verwiesen wir auf die Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS.
Haben Sie Fragen zur Schutzraumzuweisung? Bzw. wissen Sie nicht, wo Sie im Notfall einen Luftschutzkeller finden? Hier können Sie eine Direktabfrage zu Ihrer Zuweisung machen.
Die Kontrolle der Schutzräume in der Stadt Adliswil läuft über den Zweckverband Zivilschutz Zimmerberg (ZVZZ). Über das Kontaktformular können Sie eine Anfrage stellen (unter Nennung Ihrer Wohnadresse).
Bitte beachten Sie, das Schutzräume nicht mit Notfalltreffpunkten zu verwechseln sind. Bei den Notfalltreffpunkten erhalten Sie je nach Ereignis Informationen und sie dienen als Sammelpunkt für Evakuationen. Die Notfalltreffpunkte sind jedoch nicht für den Schutz der Bevölkerung vor gewaltsamen Angriffen ausgelegt.
Schutzraumkontrolle
Die periodische Schutzraumkontrolle wird durch den Zweckverband Zivilschutz Zimmerberg (ZVZZ) wahrgenommen. Informationen zu den Kontrollen finden Sie hier.
Die bestehenden Schutzräume in Adliswil werden periodisch durch den Schutzraumkontrolleur kontrolliert. Dabei wird die Häufigkeit der Kontrollen durch die Wegleitung über die Periodische Schutzraumkontrolle geregelt. Über die Kontrolle wird ein Protokoll erstellt und allfälliger Reparaturbedarf der Eigentümerschaft schriftlich mitgeteilt.
Die Anmeldung für die Kontrolle geht an die Liegenschaftenverwaltung oder an die Hauseigentümerschaft mit der Bitte, die Hauswartung und die Mieterschaft zu orientieren.
Die auf der Anmeldung aufgeführten Vorkehrungen sind zu befolgen. Wird der Schutzraum ungenügend vorbereitet oder ist keine Person zur Öffnung der Räume anwesend, kann die periodische Kontrolle nicht durchgeführt werden. Der Mehraufwand für die erforderliche Nachtkontrolle wird in Rechnung gestellt.
Jodtabletten
Für aktuelle Informationen zu diesem Thema im Zusammenhang mit der Militärintervention Russlands in der Ukraine verwiesen wir auf die Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS.
Alle zehn Jahre werden im Umkreis der fünf Schweizer Kernkraftwerke Jodtabletten an die Bevölkerung verteilt. Es handelt sich dabei um eine vorsorgliche Schutzmassnahme für den Fall eines Kernkraft-Störfalls. Jodtabletten kommen bei einem schweren Kernkraftwerkunfall mit Austritt von radioaktivem Jod zum Einsatz. Sie verhindern, dass sich in den Schilddrüsen radioaktives Jod anreichert und Schilddrüsenkrebs entsteht. Die Abgabe der Jodtabletten erfolgt teils vorsorglich an die Haushalte im 50 km Radius um die KKW (dazu gehört Adliswil) und teils kantonal zentralisiert (in den Zonen, die weiter als 50 km von den KKW entfernt sind). Die Verteilung der Jodtabletten an die Haushalte erfolgte letztmalig 2014.
Neuzuziehende, die sich erst nach einer Verteilaktion in Adliswil anmelden, erhalten bei der Anmeldung einmalig einen Gutschein, der sie zum Gratisbezug von Jodtabletten in einer Apotheke oder Drogerie berechtigt. Wer seinen Gutschein oder seine Jodtabletten («Kaliumiodid 65 AApot Tabletten») verlegt hat, kann diese kostenpflichtig in einer Apotheke oder Drogerie kaufen. Ein nochmaliger Bezug des Gutscheins ist nicht möglich.
Alle Informationen zur Verteilung von Jodtabletten finden Sie auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG) oder auf www.jodtabletten.ch
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 711 78 91 | sicherheit@adliswil.ch |