Schullaufbahn und Stufen

Die Schullaufbahn setzt sich zusammen aus dem Besuch der obligatorischen Volksschule und einer anschliessenden weiterführenden Bildung.

 

Schullaufbahn
Übersicht über die Schullaufbahn.

Kontakt

Schulverwaltung
Zürichstrasse 10
8134 Adliswil
Tel. 044 711 78 60
schule@adliswil.ch

Einschulung in den Kindergarten

Einschulungen in den Kindergarten per Sommer 2026 Auf Beginn des Schuljahres 2026/27 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. Juli 2026 das vierte Altersjahr vollendet haben…

Einschulungen in den Kindergarten per Sommer 2026

Auf Beginn des Schuljahres 2026/27 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. Juli 2026 das vierte Altersjahr vollendet haben. Sie treten am Dienstag, 18. August 2026 in den Kindergarten ein. Für jüngere Kinder ist ein vorzeitiger Eintritt nicht möglich. Die Anmeldeunterlagen werden den Eltern der in Adliswil wohnhaften Kindern Ende November zugestellt. 

Sofern der Entwicklungsstand eines Kindes es als angezeigt erscheinen lässt, kann auf schriftliches Gesuch der Eltern, eine Rückstellung angeordnet werden, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann.

Die Elterninformationsabende zum Thema Einschulung finden wie folgt statt:

Elterninformationsabend 
Montag, 19. Januar 2026, 19.00 Uhr, Aula Schulhaus Hofern, Sonnenbergstrasse 28/30, Adliswil (ohne Anmeldung)

Elterninformationsabend für fremdsprachige Eltern
Dienstag, 20. Januar 2026, 19.00 Uhr, Aula, Schulhaus Hofern, Sonnenbergstrasse 28/30, Adliswil (Anmeldung erforderlich)

Begründete Gesuche sind nur noch über den Onlineschalter der Stadt Adliswil und bis spätestens Ende Februar 2026 einzureichen.

 

Einschulungen in den Kindergarten allgemein

Alle Eltern, deren Kind im kommenden Jahr in den Kindergarten eintritt (Stichtag: Info), werden jeweils im Dezember schriftlich vom Schulsekretariat zum Informationsabend "Eintritt in die Kindergartenstufe" eingeladen. An dieser Veranstaltung (findet im Januar statt) werden die Schule Adliswil, Zuteilungskriterien für den Kindergarten, Ziele der Kindergartenstufe, der Kindergartenalltag sowie die Elternmitarbeit erläutert. Auch haben die Eltern die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Diese Veranstaltung wird sowohl für deutschsprachige als auch für fremdsprachige Eltern (in Englisch) durchgeführt. 

Kindergarten

Die Kindergartenstufe ist die erste Stufe der zürcherischen Volksschule und hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Die Kinder lern…

Die Kindergartenstufe ist die erste Stufe der zürcherischen Volksschule und hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Die Kinder lernen dabei auch, sich in Gruppen zurechtzufinden. Im zweiten Jahr folgt die Vertiefung des Erlernten und die Vorbereitung für den Übertritt in die Primarstufe stellt sich in den Mittelpunkt.

Auf Beginn des Schuljahres 2025/26 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. Juli 2026 das vierte Altersjahr vollendet haben. Sie treten am Dienstag, 18. August 2026 in den Kindergarten ein. Für jüngere Kinder ist ein vorzeitiger Eintritt nicht möglich. Die Anmeldeunterlagen werden den Eltern der in Adliswil wohnhaften Kindern Ende November zugestellt. Sofern der Entwicklungsstand eines Kindes es als angezeigt erscheinen lässt, kann auf schriftliches Gesuch der Eltern, eine Rückstellung angeordnet werden, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann.


Elterninformationsabende zum Thema Einschulung 

Elterninformationsabend
Montag, 19. Januar 2026, 19.00 Uhr, Aula Schulhaus Hofern, Sonnenbergstrasse 28/30, Adliswil (ohne Anmeldung)

Elterninformationsabend für fremdsprachige Eltern
Dienstag, 20. Januar 2026, 19.00 Uhr, Aula, Schulhaus Hofern, Sonnenbergstrasse 28/30, Adliswil (Anmeldung erforderlich)

 

Anmeldung

In Adliswil erhalten alle Eltern der Kinder mit Geburtsdatum bis zum Stichtag ein Anmeldeformular. Dieses wird den Eltern im Dezember zusammen mit weiteren Informationen der Schule per Post zugestellt.

Online-Formular "Anmeldung Kindergartenstufe"

Die Kindergartenstufe dauert in der Regel zwei Jahre. Der Übertritt in die Primarstufe kann ausnahmsweise nach einem oder drei Jahren erfolgen. Die Ressortleitung Bildung kann den Eintritt um ein Jahr aufschieben, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege. 

Begründete Gesuche sind nur noch über den Onlineschalter der Stadt Adliswil und bis spätestens Ende Februar 2026 einzureichen.

Online Formular "Zuteilungsgesuch"
 

Unterrichtszeiten

Die Unterrichts- oder Betreuungszeiten am Vormittag dauern einheitlich von 8.15 bis 12.00 Uhr. Die Kinder im ersten Jahr haben am Nachmittag jeweils frei. Im zweiten Kindergartenjahr findet an zwei Nachmittagen Unterricht statt.
 

Klassen- und Kindergartenzuteilung

Bei der Einteilung wird darauf geachtet, dass jedes Kind einen möglichst gefahrlosen Schulweg hat und diesen zusammen mit anderen Kindern zurücklegen kann. Da zudem eine ausgewogene Zusammensetzung der Kindergartenabteilungen angestrebt wird, können sich die Grenzen der den Kindergärten zugeteilten Quartiere jedes Jahr etwas verändern.

Online Formular "Zuteilungsgesuch"

Primarstufe

Im Anschluss an die Kindergartenstufe treten die Kinder im August in die Primarstufe über, welche sechs Jahre dauert. Alle Kinder besuchen den Unterricht auf der Primarstufe gemeinsam, u…

Im Anschluss an die Kindergartenstufe treten die Kinder im August in die Primarstufe über, welche sechs Jahre dauert. Alle Kinder besuchen den Unterricht auf der Primarstufe gemeinsam, unabhängig von ihrem Herkommen, ihrem Geschlecht und ihren schulischen Leistungen.

Ausnahmsweise können Kinder nach einem Jahr Kindergarten zu Beginn des Schuljahres in die Primarschule übertreten, wenn sie die notwendige Schulreife erlangt haben. Auch können Kinder wegen noch mangelnder intellektueller oder körperlicher Schulreife für ein Jahr zurückgestellt werden. Über eine Rückstellung oder einen vorzeitigen Übertritt entscheiden Eltern, Kindergartenlehrperson und die Schulleitung gemeinsam, bei Uneinigkeit die Schulpflege. Gesuche für ausserordentliche Übertritte müssen spätestens bis Ende Februar eingereicht werden.

Die Primarstufe vermittelt Grundkenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen, also in Mathematik, in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch. Schrift, Handarbeit, Zeichnen und Musik, Sport, Mensch und Umwelt sind weitere wichtige Fächer.

 

Klassen- und Schulhauszuteilung

Die Zuteilung der Schüler/innen wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:

  • Geografische und verkehrstechnische Gesichtspunkte
  • Ausgeglichene Klassengrössen
  • Ausgleich von Knaben und Mädchen
  • Ausgleich von Fremdsprachigen
  • Ausgleich nach leistungsbezogenen und sozialen Gesichtspunkten

Begründete Gesuche sind nur noch online und spätestens bis Ende Februar der Schulverwaltung unter folgendem Link einzureichen:

Online Formular 

 

Unterrichtszeiten (Blockzeiten)

Die Unterrichts- oder Betreuungszeiten am Vormittag dauern von 8.20 bis 12.00 Uhr. An den Nachmittagen haben die Kinder individuelle Stundenpläne.

 

Promotionen

Über die Promotion in die nächste Klasse entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege. Ist es auf Grund von Leistung und Entwicklungsstand angezeigt, können Schülerinnen und Schüler Klassen wiederholen oder überspringen.

Schullaufbahnentscheide werden auf Grund einer Gesamtbeurteilung getroffen. Dabei werden neben den kognitiven Fähigkeiten sowie dem Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten auch die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Bis spätestens 30. April müssen Schulleitung, Lehrperson und Eltern einen Entscheid getroffen haben.

 

Übertritt in die Sekundarschule oder ins Gymnasium

Am Ende der Primarstufe werden die Kinder je nach Leistungen einer der drei Abteilungen der Sekundarstufe zugeteilt. Schulisch ganz besonders erfolgreiche Kinder melden sich an das Gymnasium an und werden nach bestandener Prüfung dort aufgenommen. Damit verlassen sie die Volksschule und erfüllen die letzten drei Jahre ihrer Schulpflicht am Gymnasium.

Der Entscheid über die Zuteilung zu einer der drei Abteilungen wird auf Grund einer Gesamtbeurteilung durch Eltern, Primarlehrperson und Schulleitung gemeinsam gefällt. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege. Die Gesamtbeurteilung umfasst die schulischen Leistungen eines Kindes, sein Arbeits- und Lernverhalten, sein Sozialverhalten sowie seinen Entwicklungsstand.

Ihre Tochter/ Ihr Sohn besucht aktuell die 6. Klasse der Primarschule und wird im Sommer 2025 in die Sekundarstufe übertreten. Gerne stellen wir Ihnen am Informationsabend unsere Sekundarschulen sowie Aspekte des Unterrichts und der Schulorganisation vor.

Der Elternabend zum Übertritt in die Sekundarschule findet am 12. September 2024 für die Eltern der 6.-Klässler/innen um 19.00 Uhr in der Aula vom Schulhaus Hofern statt.

Zum Übertritt in das Gymnasium finden Eltern alle notwendigen Informationen auf der Website der Bildungsdirektion Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Hier finden sich insbesondere die Hinweise für die Anmeldung und die Internetauftritte aller Gymnasien und übrigen Mittelschulen im Kanton.

 

Anmeldung

Kinder welche während des Schuljahres nach Adliswil ziehen, werden mit Vorteil möglichst früh angemeldet. So kann die Zuteilung rechtzeitig geplant werden. Das Anmeldeformular wird direkt an die Schulverwaltung geschickt.

Sekundarstufe

Die Sekundarstufe schliesst an die Primarstufe an und dauert drei Jahre. Sie hilft den Schülerinnen und Schülern, ihre Fähigkeiten und Neigungen zu erkennen, und bereitet auf Berufsbildu…

Die Sekundarstufe schliesst an die Primarstufe an und dauert drei Jahre. Sie hilft den Schülerinnen und Schülern, ihre Fähigkeiten und Neigungen zu erkennen, und bereitet auf Berufsbildung oder weiterführende Schulen vor.

 

Die Sekundarstufe wird mit den Abteilungen A, B und C geführt, wobei die Abteilung A die höchsten und die Abteilung C die geringsten kognitiven Anforderungen stellt.

Am Ende der Sekundarstufe werden die Jugendlichen aus der Schulpflicht entlassen. Die meisten absolvieren eine Berufslehre mit Berufsfachschule oder sie besuchen eine Mittelschule oder zusätzlich zur Berufslehre die Berufsmittelschule und legen eine Maturitätsprüfung ab, welche sie berechtigt, an einer Fachhochschule oder Hochschule zu studieren.

 

Abteilungswechsel

Der Unterricht an der Sekundarstufe wird auf verschiedenen Anforderungsstufen erteilt (Abteilungen A, B oder C). Die Abteilung kann ohne zeitlichen Verlust während des Schuljahres gewechselt werden. Ein Wechsel ist dann angezeigt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass eine Schülerin/ein Schüler in einer anderen Klasse besser gefördert werden kann.

Für Abteilungswechsel sind in der ersten Klasse drei Termine im Jahr (November, April, Juli) und für die übrigen Klassen zwei Termine (Januar und Juli) vorgesehen. Abteilungswechsel erfolgen auf Antrag der Eltern oder der Lehrpersonen in einem gemeinsamen Entscheid. Wird keine Einigkeit erzielt, entscheidet die Schulpflege.

 

Klassen- und Schulhauszuteilung

An der Sekundarstufe werden die Schüler/innen nicht nach geografischen Kriterien den Schulen zugeteilt sondern nach folgenden Richtlinien:

  • jede Sekundarschülerin, jeder Sekundarschüler erhält eine optimale Lernumgebung.
  • ausgewogene Klassen bezüglich Leistung und Verhalten der Schüler/innen
  • ausgewogenes Verhältnis Mädchen-Knaben
  • ausgewogene Klassengrössen

Begründete Gesuche sind nur noch online und spätestens bis Ende Februar der Schulverwaltung unter folgendem Link einzureichen:

Online Formular

 

Unterrichtszeiten (Blockzeiten)

Die Unterrichts- oder Betreuungszeiten am Vormittag dauern von 8.20 bis 12.00 Uhr. An den Nachmittagen haben die Kinder individuelle Stundenpläne.

Weiterführende Schulen

Sie suchen Informationen zu weiteren Aus- und Weiterbildungsstufen? Die folgenden Links bieten weitergehende Informationen zu Berufsausbildung, Mittelschulen, Fachhochschulen und Hochsch…

Sie suchen Informationen zu weiteren Aus- und Weiterbildungsstufen? Die folgenden Links bieten weitergehende Informationen zu Berufsausbildung, Mittelschulen, Fachhochschulen und Hochschulen.

Berufslehre

Mittelschulen

Hochschulen, Fachhochschulen

 

Zuzug / Wegzug Schule

Hier erfahren Sie in Kürze, welche Schritte hilfreich sind, wenn Sie mit Ihren schulpflichtigen Kindern neu nach Adliswil ziehen. Frühzeitig anmelden Teilen Sie uns möglichst früh …

Hier erfahren Sie in Kürze, welche Schritte hilfreich sind, wenn Sie mit Ihren schulpflichtigen Kindern neu nach Adliswil ziehen.

Frühzeitig anmelden

Teilen Sie uns möglichst früh mit, wann Sie nach Adliswil ziehen werden. Wenn Ihr Zuzug in wenigen Wochen erfolgt, senden Sie uns bitte für jedes Kind das AnmeldeformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Wenn Sie Ihren Umzug langfristig planen, z.B. durch den Kauf von Wohneigentum, informieren Sie uns mit der VoranmeldungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Welche Schule?

Die Schulpflicht beginnt nach Vollendung des 4. Altersjahrs. Je nach bisher besuchten Schulen und Alter wird Ihr Kind einer der folgenden Stufen zugeteilt: Kindergartenstufe, Primarstufe, Sekundarstufe. Die Zuteilung zu einer Schule kann nicht frei gewählt werden. Sie erfolgt vor allem nach geografischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Plätze. Informationen zu den Schulen finden sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Betreuung, Verpflegung

Wünschen Sie für Ihr Kind eine Betreuung in der schulfreien Zeit oder eine Verpflegung über Mittag? Alle aktuellen Möglichkeiten dazu finden Sie bei den BetreuungsangebotenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Fremdsprachig?

Kinder, welche wenig oder kein Deutsch sprechen, werden durch besonders ausgebildete Lehrpersonen zusätzlich unterrichtet. Das Consultorio Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.hilft fremdsprachigen Eltern und Kindern, sich in der Schule und in Adliswil zurecht zu finden. 

Ferien

Informationen zu Ferien, schulfreien Tagen und Absenzen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Freizeit, Sport, Vereine

Die Schule Adliswil führt eine eigene Freizeitanlage und bietet ergänzend zum Schulunterricht verschiedene Sportkurse an. Mehr Informationen zu Sport und Freizeit finden hier.

Auskünfte und Unterstützung

Bei allen Fragen rund um den Schulbesuch hilft Ihnen das Schulsekretariat, Telefon 044 711 78 60 oder schule@adliswil.ch. Für die Anmeldung als neue Einwohner in Adliswil melden Sie sich beim EinwohnerwesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Telefon 044 711 77 11.
 

Wegzug

Bei einem Wegzug sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Eltern melden Wegzug an die Lehrperson in Adliswil
  2. Die Lehrperson füllt die Schülerüberweisung aus mit Unterschrift der Eltern und leitet diese an die Schulverwaltung Adliswil weiter
  3. Die Schulverwaltung Adliswil sendet die Schülerüberweisung (plus Schülerkarte, Arztkarte) an die neue Gemeinde

Fragen zum Wegzug

  • Haben sie die jetzige Lehrperson schon informiert, resp. wurde die Schülerüberweisung bereits ausgefüllt? (Schülerüberweisung bei der Lehrperson verlangen)
  • Wohin ziehen sie um (neue Adresse wichtig für die Schülerüberweisung)?
  • Wann ziehen sie um? (Schülerüberweisung/Schülerkarte/Arztkarte wenn vorhanden/evtl. Beschlüsse bei Sonderschulung/Massnahmen) durch Schulverwaltung an neue Gemeinde schicken.
  • Benötigen sie eine Schulbestätigung für die Weiterschulung im Ausland?
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