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Patente & Verkaufsbewilligungen
Kontakt
Zürichstrasse 34
8134 Adliswil
Tel. 044 711 78 91
Fax 044 711 78 17
sicherheit@adliswil.ch
Festwirtschaftspatent
Sobald die Öffentlichkeit Zugang hat und für ein Produkt bezahlt werden muss, ist die Gemeinde, in welcher der Anlass stattfindet, für die Gesundheit der Besucher verantwortlich.
Gastwirtschafts- und Alkoholverkaufspatent
Ein Alkoholverkaufspatent benötigt, wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten, die einem unbestimmten Personenkreis Zutritt gewähren, mit Erwerbsabsichten alkoholhaltige Getränke verkauft.
Das Gesuch für die Erteilung eines Gastwirtschaftspatentes ist mindestens 4 Wochen vor der Eröffnung des Betriebs bei der Abteilung Sicherheit einzureichen. Bitte reichen Sie das Gesuch nur zusammen mit den notwendigen Beilagen ein.
Weitere Informationen enthält das Gastgewerbegesetz.
Sonntagsverkauf, Ladenschluss, Ausstellungsbewilligung
Gemäss § 5 Abs. 3 des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes kann die Stadt Adliswil den Läden vier Sonntagsverkäufe im Jahr bewilligen. Sofern es sich um Läden mit beschäftigten ArbeitnehmerInnen handelt, sind jedoch die in Absprache mit dem lokalen Gewerbe von der Stadt an den Kanton gemeldeten vier Sonntagsverkäufe massgebend (vgl. Art. 19 Abs. 6 ArG). Diese vier Sonntagsverkäufe gelten jeweils für das ganze Stadtgebiet und sind beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich ersichtlich.
An Stelle der oben bezeichneten Sonntagsverkäufe können pro Betrieb und Jahr maximal zwei Auto-, Motorrad- oder Fahrradausstellungen an Sonntagen bewilligt werden. Über weitere Ausnahmen erteilt Ihnen die Abteilung Sicherheit gerne Auskunft.
Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
Gesuche sind mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen. Bei grösseren Veranstaltungen, insbesondere bei verkehrspolizeilichen Massnahmen, ist ein längerer Zeitraum zur Behandlung des Gesuchs notwendig. Im Gesuch sind folgende Angaben aufzuführen:
- Verantwortliche Person und Organisation
- Ort der Veranstaltung
- Zeitlicher Ablauf
- Beschreibung/Umfang
- bei grossen Veranstaltungen Sicherheits- und Verkehrskonzept
Auf dem Merkblatt "Checkliste für bewilligungspflichtige Anlässe" erhalten Sie alle nötigen Informationen. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Abteilung Sicherheit und die Stadtpolizei gerne zur Verfügung.