Patente & Verkaufsbewilligungen

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Festwirtschaftspatent

Für das Führen einer öffentlich zugänglichen Festwirtschaft brauchen Sie ein temporäres Festwirtschaftspatent. Erfolgt die Abgabe von Speisen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (also an…

Für das Führen einer öffentlich zugänglichen Festwirtschaft brauchen Sie ein temporäres Festwirtschaftspatent. Erfolgt die Abgabe von Speisen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (also an eine private Gesellschaft) oder ist die Abgabe kostenfrei, so ist kein Patent notwendig.

Sobald die Öffentlichkeit Zugang hat und für ein Produkt bezahlt werden muss, ist die Gemeinde, in welcher der Anlass stattfindet, für die Gesundheit der Besucher verantwortlich.

Sonntagsverkauf, Ladenschluss, Ausstellungsbewilligung

Von Montag bis Samstag können die Läden der Detailhandelsbetriebe aufgrund des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes ohne zeitliche Beschränkung geöffnet werden. Es sind jedoch die Vorschr…
Von Montag bis Samstag können die Läden der Detailhandelsbetriebe aufgrund des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes ohne zeitliche Beschränkung geöffnet werden. Es sind jedoch die Vorschriften des Arbeitsgesetzes und weiterer gesetzlicher Bestimmungen zu beachten, welche die Ladenöffnungszeiten in den meisten Fällen weiter einschränken. Weitere Informationen zu Arbeitszeitbewilligungen sind beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich erhältlich.

Gemäss § 5 Abs. 3 des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes kann die Stadt Adliswil den Läden vier Sonntagsverkäufe im Jahr bewilligen. Sofern es sich um Läden mit beschäftigten ArbeitnehmerInnen handelt, sind jedoch die in Absprache mit dem lokalen Gewerbe von der Stadt an den Kanton gemeldeten vier Sonntagsverkäufe massgebend (vgl. Art. 19 Abs. 6 ArGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Diese vier Sonntagsverkäufe gelten jeweils für das ganze Stadtgebiet und sind beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich ersichtlich.

An Stelle der oben bezeichneten Sonntagsverkäufe können pro Betrieb und Jahr maximal zwei Auto-, Motorrad- oder Fahrradausstellungen an Sonntagen bewilligt werden. Über weitere Ausnahmen erteilt Ihnen die Abteilung Sicherheit gerne Auskunft.

Veranstaltungen auf öffentlichem Grund

Die Abteilung Sicherheit ist zuständig für die Bewilligung von Quartierfesten, Umzügen, Sportveranstaltungen, Informationsveranstaltungen, Verkaufsständen, öffentliche Sammlungen usw. au…
Die Abteilung Sicherheit ist zuständig für die Bewilligung von Quartierfesten, Umzügen, Sportveranstaltungen, Informationsveranstaltungen, Verkaufsständen, öffentliche Sammlungen usw. auf öffentlichem Grund. Hat eine Veranstaltung Auswirkungen auf die Umgebung (v. a. Lärmbelastung) oder sind mit der Veranstaltung zusammenhängende verkehrspolizeiliche Massnahmen erforderlich, so sind Veranstaltungen immer bewilligungspflichtig. Beachten Sie dazu die Polizeiverordnung der Stadt Adliswil.

Gesuche sind mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen. Bei grösseren Veranstaltungen, insbesondere bei verkehrspolizeilichen Massnahmen, ist ein längerer Zeitraum zur Behandlung des Gesuchs notwendig. Im Gesuch sind folgende Angaben aufzuführen:
  • Verantwortliche Person und Organisation
  • Ort der Veranstaltung
  • Zeitlicher Ablauf
  • Beschreibung/Umfang
  • bei grossen Veranstaltungen Sicherheits- und Verkehrskonzept

Auf dem Merkblatt "Checkliste für bewilligungspflichtige Anlässe" erhalten Sie alle nötigen Informationen. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Abteilung Sicherheit und die Stadtpolizei gerne zur Verfügung.
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