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Patente & Verkaufsbewilligungen
Festwirtschaftspatent
Für das Führen einer öffentlich zugänglichen Festwirtschaft brauchen Sie ein temporäres Festwirtschaftspatent. Erfolgt die Abgabe von Speisen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (also an eine private Gesellschaft) oder ist die Abgabe kostenfrei, so ist kein Patent notwendig.
Sobald die Öffentlichkeit Zugang hat und für ein Produkt bezahlt werden muss, ist die Gemeinde, in welcher der Anlass stattfindet, für die Gesundheit der Besucher verantwortlich.