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Stadtratssitzung vom 21. Oktober 2025
Leistungsvereinbarung mit dem Verein Kulturschachtle Adliswil
Die Leistungsvereinbarung mit dem Verein Kulturschachtle Adliswil wird angepasst. Insbesondere wird die Kulturförderung von der Kulturschachtle gelöst, neu ist dafür die Kulturkommission zuständig. Die Kulturschachtle soll der Bevölkerung weiterhin ein vielfältiges Kulturprogramm bieten, sowohl als Kulturlokal, in dem Kulturveranstaltungen stattfinden, als auch als aktive Veranstalterin von Kulturevents. Um diesen Leistungsauftrag zu erfüllen, erhält die Kulturschachtle jährlich einen Förderbeitrag von CHF 80'000.
Umnutzung Kindergarten Wanneten
Im Dezember 2025 werden die drei neu errichteten Kindergärten im Neubaugebiet Wilacker fertiggestellt. Dadurch wird der bestehende Doppelkindergarten Wanneten frei. Bis klar ist, wie die Liegenschaft weiterentwickelt werden soll, sollen die beiden Kindergärten zu zwei eigenständigen Notwohnungen umgebaut und anschliessend dem Ressort Soziales zur Nutzung überlassen werden. Der Stadtrat hat für die dafür notwendigen Anpassungen und Sanierungsarbeiten einen Verpflichtungskredit im Betrag von CHF 295’000 bewilligt und freigegeben.
Sanierung Haus Brugg
Für die Sanierung des Haus Brugg hat der Stadtrat den Auftrag für die Gipserarbeiten an die Gips D`Aire GmbH aus Dübendorf und den Auftrag für die Möbel- und Bibliotheksausstattung an die SBD Bibliotheksservice AG aus Bern vergeben.
Interpellation betr. «EFH-Wohnraum durch Eigentumswohnungen» und Interpellation betr. «Einheimischenbonus: Wohnungen für Adliswilerinnen und Adliswiler»
Der Stadtrat hat die Interpellation von Reto Buchmann (FDP) und Rolf Schweizer (FDP) vom 2. Juli 2025 betr. «EFH-Wohnraum durch Eigentumswohnungen» und die Interpellation von Reto Buchmann (FDP) und Vera Buchmann-Bach (FDP) vom 2. Juli 2025 betr. «Einheimischenbonus: Wohnungen für Adliswilerinnen und Adliswiler» beantwortet.
Umgestaltung Bushaltestelle Ahornweg
Die bestehende Bushaltestelle «Ahornweg» an der Moosstrasse entspricht nicht den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die Haltekanten müssen erhöht werden, gleichzeitig werden die Trottoirbereiche so angepasst, dass ein hindernisfreier Zugang gewährleistet ist. Das Bushäuschen vom früheren Standort wird an die neue Haltestelle versetzt, sodass ein funktionales und sicheres Gesamtbild entsteht. Der Stadtrat hat für die Projektierung und die Realisierung der Umgestaltung einen Verpflichtungskredit im Betrag von CHF 210'000 bewilligt und freigegeben.
Kreditabrechnungen
Der Stadtrat hat folgende Kreditabrechnungen genehmigt:
- Sanierung Werkleitungen und Strasse Haldenstrasse, Haldensteig und Säntisstrasse im Betrag von CHF 1'501'660.97
- Sanierung Krebsbachweg im Betrag von CHF 510'446.42
- Machbarkeitsstudie Quellen Langenberg im Betrag von CHF 31’842.25
Einbürgerungen
Der Stadtrat hat zehn Einbürgerungen – sieben davon zu Handen des Grossen Gemeinderates – behandelt.
