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Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens zwei Jahren den Wohnsitz in Adliswil haben, können das Bürgerrecht der Stadt Adliswil erwerben. Dazu reichen Sie bitte einen Antrag mit den notwendigen Unterlagen ein (siehe Merkblatt).
Die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Schweizerinnen und Schweizern kostet CHF 250.00. Personen unter 25 Jahre alte bezahlen die halbe Gebühr, Personen unter 20 Jahre alt bezahlen keine Gebühr.
Die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht kostet CHF 150.00.
Informationen finden Sie auch unter Gemeindeamt des Kantons Zürich.
Bei Fragen nehmen Sie mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Cappuccio, einbuergerung@adliswil.ch, Kontakt auf. Telefonisch (044 711 77 95) und am Schalter ist sie am Montag und Donnerstag erreichbar.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt_Einburgerung_Schweizerin.pdf | Download | 0 | Merkblatt_Einburgerung_Schweizerin.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandswesen | 044 711 77 93 | zivilstandsamt@adliswil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontakte | 044 711 77 11 | adliswil@adliswil.ch |