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Wahlbüro
Das Wahlbüro besteht aus dem Stadtpräsidenten als Vorsitzenden, dem Ressortleiter Einwohnerkontakte als Sekretär und aus den vom Stadtrat gewählten Mitgliedern (Stimmberechtigte der Stadt Adliswil).
Die Aufgaben des Wahlbüros sind im Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Zürich sowie in der Verordnung über die politischen Rechte des Kantons Zürich und in der Gemeindeordnung der Stadt Adliswil geregelt.
Einreichen einer Volksinitiative
Die Bestätigung ist vollständig ausgefüllt zusammen mit dem Gesuch um Vorprüfung der Unterschriftenliste der Initiative einzureichen. Die Bestätigung ist von mindestens 5 und maximal 20 Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Zum Formular: Bestätigung Mitgliedschaft Initiativkomitee
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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