Inhalt
Sozialkommission
Die Sozialkommission Adliswil ist eine eigenständige Kommission. Ihr obliegt die Verantwortung zur korrekten Durchführung der persönlichen und wirtschaftlichen Hilfe im Sinne des kantonalen Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe. Zu dessen Durchführung erlässt sie ein internes Kompetenzreglement und entscheidet direkt über Sonderfälle gemäss den von ihr festgelegten Kriterien.
Die Sozialkommission ist ausserdem Aufsichtsorgan für das Kinderhaus Werd und zuständig für die Ausrichtung der Alimentenbevorschussung. Ihr obliegt zudem die Aufsicht und Bewilligung von Kindertagesstätten und Tagesfamilien in Adliswil.
Sie besteht aus sechs Mitgliedern und dem/der Ressortvorsteher/in Soziales, der/die von Amtes wegen die Kommission präsidiert.
Geschäftsordnung Sozialkommission
Kompetenzordnung Sozialkommission
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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