Friedensrichteramt

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung.

Aufgabe des Friedensrichteramts ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Das Friedensrichteramt ist unter anderem zuständig für:

  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
  • Nachbarschaftsklagen
  • etc.

Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 10'000.00 können sie den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden:

https://www.vfzh.ch/formulareExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

  • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen
  • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen

Weitere Informationen finden Sie unter: www.gerichte-zh.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Kontakt

Friedensrichteramt
Zürichstrasse 10
8134 Adliswil

044 711 77 36
friedensrichteramt@adliswil.ch

 

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Friedensrichteramt
Zürichstrasse 10
8134 Adliswil
Tel. 044 711 77 36
friedensrichteramt@adliswil.ch

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