Betreuungsgutscheine

Die Stadt Adliswil unterstützt die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Damit wird der Zugang zu bezahlbaren Betreuungsplätzen erleichtert und die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit gefördert.

Betreuungsgutscheine sind finanzielle Beiträge der Stadt Adliswil an Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in einer von der Stadt Adliswil anerkannten Kindertagesstätte (Kita) oder von Tagesfamilien, die einer Tageselterninstitution angeschlossen sind, betreuen lassen.

 

Folgende Bedingungen müssen gleichermassen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Betreuungsgutscheine besteht:

  • Wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Studium, Stellensuche etc. oder  ausserhäuslicher Pflege Angehöriger kann die Kinderbetreuung nicht auf persönliche Weise wahrgenommen werden;
  • Der zivilrechtliche Wohnsitz ist in der Stadt Adliswil;
  • Das zu betreuende Kind ist älter als drei Monate und noch nicht in den Kindergarten eingetreten;
  • Das steuerbare Einkommen ist unter 95‘000 Franken und das Vermögen ist unter 300‘000 Franken;
  • Das für die Betreuungsgutscheine anzurechnende Betreuungspensum richtet sich nach dem effektiven Bedarf;
  • Die Erwerbstätigkeit muss bei Alleinerziehenden im Minimum 20 %, bei Ehepaaren und erziehungsberechtigten Personen, die im Konkubinat leben, im Minimum 120 % betragen.

 

Allgemeine Informationen

  • Die Höhe der Betreuungsgutscheine ist abhängig vom massgebenden Einkommen der Erziehungsberechtigten sowie vom Betreuungsumfang des Kindes.
  • Die Erziehungsberechtigten bezahlen monatlich der Kita die Vollkosten. Der bestätigte Betreuungsgutschein-Betrag wird im Voraus für den nächsten Monat auf das Konto der Erziehungsberechtigten ausbezahlt.
  • Erziehungsberechtigte, welche Betreuungsgutscheine erhalten, sind verpflichtet, innert Monatsfrist folgende Veränderungen zu melden:
    • Änderung Betreuungsumfang
    • Beendigung Betreuungsverhältnis
    • Wegzug aus der Stadt Adliswil
    • Änderung der finanziellen Leistungsfähigkeit
    • Abwesenheiten von mehr als 5 Wochen

Die Wegleitung mit detaillierten Informationen, das Antragsformular und den Online-Rechner zur provisorischen Berechnung Ihrer Gutschein-Höhe finden Sie unter „Dokumente“.

Wie ist das Vorgehen zum Bezug von Betreuungsgutscheinen?

  1. Wahl der Kita
    Die Erziehungsberechtigten suchen einen Betreuungsplatz in einer Kita. Eine Liste der anerkannten Kitas der Stadt Adliswil sowie der Tageselterninstitutionen finden Sie hier:
    Diese Kitas gelten für den Bezug von Betreuungsgutscheinen als von der Stadt Adliswil anerkannt
    Informationen über Tagesfamilien

     
  2. Kita-Vertrag
    Lassen Sie sich den Betreuungsplatz für Ihr Kind von der Kita mit einem Vertrag bestätigen. Der Betreuungsumfang muss darin detailliert festgehalten sein.
     
  3. Antrag
    Die Erziehungsberechtigten füllen das Antragsformular der Stadt aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Sozialberatung. Zu den erforderlichen Unterlagen gehört folgendes:
    - Vollständig ausgefülltes Antragsformular der Stadt Adliswil (Download unter «Dokumente»)
    - Kita-Vertrag
    - neuste, rechtskräftige Steuerveranlagung
    - Bestätigung des Arbeitgebers (oder von Dritten) über geleistete Betreuungsbeiträge.
    - Erziehungsberechtigte, die der Quellensteuerpflicht unterstehen, haben die aktuellsten Einkommens- und Vermögensnachweise einzureichen

     
  4. Entscheid
    Die Abteilung Sozialberatung prüft den Antrag und berechnet den Anspruch auf Betreuungsgutscheine. Die Bearbeitung beginnt bei Vollständigkeit der Unterlagen und kann bis zu 5 Wochen dauern.
    Mit dem Antrag werden die zuständigen Stellen und die involvierten Amtsstellen (insbesondere die Abteilung Steuern) ermächtigt, die zur Berechnung der Betreuungsgutscheine notwendigen Daten unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes bei Bedarf zu ermitteln und auszutauschen.
    Bei Erfüllung der Voraussetzungen beginnt der Anspruch nach Einreichung des Antrags, jedoch frühestens bei Beginn des Betreuungsverhältnisses.
    Betreuungsgutscheine werden nicht rückwirkend ausbezahlt. 

     
  5. Monatliche Beiträge
    Die Erziehungsberechtigten erhalten einen schriftlichen Entscheid über den Anspruch und den Umfang.
     
  6. Neuberechnung
    Der Entscheid ist 12 Monate gültig. Bevor diese Frist abläuft, muss – sofern weiterhin Bedarf besteht – durch die Erziehungsberechtigten ein neuer Antrag eingereicht werden.

 

Kontakt
Fragen und Anträge können an die Abteilung Sozialberatung / Betreuungsgutscheine gestellt werden (betreuungsgutscheine@adliswil.ch).
Telefon 044 711 78 48

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Betreuungsgutscheine_Stadt_Adliswil_Onlinerechner_.xls (XLS, 57 kB) Download 0 Betreuungsgutscheine_Stadt_Adliswil_Onlinerechner_.xls
Wegleitung Betreuungsgutscheine (PDF, 595 kB) Download 1 Wegleitung Betreuungsgutscheine
Formular Antrag für Betreuungsgutscheine (DOCX, 88 kB) Download 2 Formular Antrag für Betreuungsgutscheine
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