Badeordnung im Hallen- und Freibad
Sehr geehrte Badegäste
Herzlich willkommen im Hallen- und Freibad der Stadt Adliswil!
Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen, sich erholen können und einen schönen Tag haben. Aus diesem Grund bitten wir Sie, den Anweisungen und Hinweisen des Betriebspersonals sowie der Haus- und Badeordnung Folge zu leisten und Rücksicht auf andere Badegäste zu nehmen.
Bei Fragen, wenden Sie sich an das Betriebspersonal oder die Betriebsleitung
Wir wünschen lhnen einen schönen Aufenthalt!
Allgemeines
- Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der gesamten Anlage „Hallen- und Freibad im Tal". Sie ist für alle Gäste bei Eintritt in das Areal verbindlich.
- Das Betriebspersonal oder weitere Beauftragte der Stadt Adliswil sind weisungsbefugt und üben das Hausrecht aus, lhren Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Der Gast akzeptiert die Haus- und Badeordnung beim Eintritt in das Hallen- und Freibad sowie, ausserhalb der Freibadsaison, das Areal des Freibades.
- Das Betriebspersonal ist befugt, Garderoben jederzeit zu betreten, um Reinigungs-, Kontroll- und Unterhaltsarbeiten durchzufuhren. Aus betrieblichen Gründen kann dabei nicht in jedem Fall gewährleistet werden, dass das eingesetzte Personal dem jeweiligen Garderobengeschlecht entspricht.
- lm gesamten Hallenbad ist das Rauchen untersagt. lm Freibad sind nur die Rasenflächen als Raucherbereich zu nutzen. Es ist zwingend einer der vorhandenen Aschenbecher zu benutzen.
- Der Abfall muss zwingend in den entsprechenden Abfalleimern entsorgt werden Littering kann mit einer Verwarnung oder im Wiederholungsfall mit einem Hausverbot bestraft werden.
- Die Badekleidung darf das sittliche Empfinden nicht verletzen. Das Baden ist für alle Badegäste ausschliesslich mit ordentlicher Badebekleidung (inkl. Burkini, jedoch keine Vollverschleierung) gestattet. Das Tragen von Unterwäsche im Wasser ist aus hygienischen Gründen verboten. Kleinkinder haben in Badehosen oder -windeln zu baden.
- Duschen vor dem Schwimmen ist in jedem Fall obligatorisch.
- Drittpersonen dürfen nur mit deren Einverständnis fotografiert oder gefilmt werden. Die Privatsphäre Dritter ist zu respektieren. lnsbesondere ist das Veröffentlichen von Foto- und Filmaufnahmen ohne Einwilligung der betroffenen Personen strafbar. lm Umkleide-, Dusch- und Toilettenbereich sind Foto- und Filmaufnahmen in jedem Fall untersagt.
- Essen und Trinken ist in den Nasszonen und Umkleidebereichen nicht gestattet. Das Grillieren ist in der gesamten Anlage verboten. Im Hallen- und im Freibad darf kein Glas und kein zerbrechliches Geschirr verwendet oder mitgebracht werden (ausgenommen auf der Terrasse des Freibadrestaurants und im Hallenbadbistro).
- Garderobenschränke, welche nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden geöffnet und der lnhalt wird als Fundsache aufbewahrt.
- Alle Arten von Fundsachen sind an das Betriebspersonal abzugeben. Sie werden beim Empfang aufbewahrt. Wertgegenstände (Portemonnaies usw.) werden nach einer 14-tägigen Frist dem Fundbüro der Stadt Adliswil (Einwohnerwesen) übergeben.
- Das „Benützungsreglement Sportanlagen der Stadt Adliswil" gilt auch im Hallen- und Freibad als Richtlinie für die Vermietung von Wasserflächen und weiteren Anlageteilen.
- Die Nutzung der Schwimmbahnen hat entsprechend der ausgeschilderten Geschwindigkeitskategorien zu erfolgen. Badegäste, die sich nicht in der ihrer Geschwindigkeit entsprechenden Bahn aufhalten, können vom Betriebspersonal in eine geeignete Bahn umplatziert werden
Zutritt
- Für die Benützung der gesamten Anlage muss jeder Badegast eine Eintrittsgebühr entrichten, welche der Stadtrat in der Gebührenverordnung festsetzt.
- Persönlich registrierte Abonnemente sind nicht übertragbar. Es werden die Personalien aufgenommen und ein Foto in der Datenbank hinterlegt. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und unterstehen dem Datenschutz. Nach Ablauf des Abonnements werden die Daten innerhalb von zwei Monaten gelöscht.
- Zur Kontrolle können jederzeit Befragungen und Ausweiskontrollen durchgeführt werden Jeglicher Missbrauch sowie falsche Personalangaben führen zum Entzug der Abonnemente. Die Eintrittskarte wird gesperrt und die betroffene Person wird des Bades verwiesen.
- Personen, welche sich nicht selbstständig versorgen können, kann der Zutritt nur mit einer Begleitperson gestattet werden.
- Kindern unter 10 Jahren ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Kindern ab 10 Jahren ist der Zutritt der Anlage allein gestattet, sofern sie sicher schwimmen können.
- Die Rückerstattung eines Abonnements oder eines Teils davon ist ausgeschlossen. lm Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Schwimmuntauglichkeit (mindestens ein Monat) wird, gegen Vorlage eines Arztzeugnisses, die entsprechende Laufzeit verlängert.
- Gruppen, welche keine gemietete Wasserfläche haben, betreten und verlassen die Anlage geschlossen und in Begleitung der zuständigen Aufsichtsperson. Diese trägt während dem gesamten Aufenthalt die Verantwortung für die Gruppe. Für Gruppen (Schule, Kursanbieter und Vereine) mit Wasserreservationen gelten die Benützungsvorschriften der vermieteten Wasserflächen.
Betriebszeiten und Gebührenordnung
- Die Öffnungszeiten werden vom Ressort Sicherheit, Gesundheit und Sport festgelegt und separat ausgewiesen Sie sind im Bad angeschlagen und auf der Homepage der Stadt Adliswil ersichtlich.
- Die Benützung der Anlage kann aus technischen, sicherheitsbedingten oder organisatorischen Gründen teilweise oder ganz eingeschränkt werden. Ebenso kann die Nutzung auf eine bestimmte Nutzergruppe begrenzt werden Ein Anspruch auf Rückerstattung des bereits geleisteten Eintrittspreises besteht nicht.
- Die Betriebsleitung ist berechtigt die Öffnungszeiten des Hallen- und Freibades ausnahmsweise (Veranstaltungen oder unvorhersehbare wetterbedingte Situation) anzupassen
- Der Einlass ist bis 30 Minuten vor Betriebsende möglich. Die Schwimmhalle ist 15 Minuten vor Betriebsende zu verlassen.
Badegast und Sicherheit
- Der Besuch und die Benützung der gesamten Badeanlage erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.
- Die Benützung der Anlage steht jedem grundsätzlich frei. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden, ausserdem Personen, die unter dem Einfluss von Suchtmitteln stehen.
- Der Einsatz von Schwimmhilfen ist im Lehrschwimmbecken und in den Planschbecken erlaubt und für Nichtschwimmer obligatorisch In den Schwimmer- und Sprungbecken dürfen sich Nichtschwimmer nicht aufhalten.
- Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
- Spielgeräte sind erlaubt, jedoch dürfen sie andere Badegäste nicht einschränken oder gefährden.
- Aus Sicherheitsgründen können Becken, welche eine Wassertiefe von mindestens 1,80 m aufweisen, mit Kameras überwacht werden. Die Aufnahmen werden nicht aufgezeichnet.
Badbenützung und Haftung
- Die Sport- und Schwimmeinrichtungen sind mit Sorgfalt zu behandeln. Beschädigungen und übermässige Verunreinigung verpflichten zu Schadensersatz.
- Die Nutzung von Schnorchel und Taucherbrille durch Kinder steht in der Verantwortung der Eltern.
- Trendflossen sind in den Schwimmer- und Sprungbecken nicht erlaubt. Im Lehrschwimmbecken sind Trendflossen erlaubt. Monoflossen sind grundsätzlich im ganzen Gelände verboten. Ausnahmen sind nur in gemieteten Wasserflächen sowie mit einer Bewilligung der Betriebsleitung erlaubt.
- Für die Beschädigung oder das Abhandenkommen des in die Einrichtung eingebrachten Eigentums haftet der Betreiber nicht. Dies gilt auch für Gegenstände, die in den Garderobenschränken deponiert wurden.
Schlussbestimmungen
Besucher, die gegen die Haus- und Badordnung verstossen oder sich widerrechtlich verhalten, können vorübergehend oder permanent vom Besuch der Anlage ausgeschlossen werden.
Dieses Reglement tritt per 1. April 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Haus- und Badeordnung „Hallen- & Freibad im Tal " vom 1. September 2018 Stadt Adliswil
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sport und Gesundheitsförderung | 044 711 78 02 | sport@adliswil.ch |