Neuer Erlass für die Abfallwirtschaft
Die heutige Abfallverordnung stammt aus dem Jahr 1992 und entspricht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen nicht mehr. Mit der Totalrevision schafft die Stadt eine zeitgemässe Grundlage für die kommunale Abfallwirtschaft. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören Vorgaben für Containerstandplätze bei Neu- und grösseren Umbauten. Gebührenpflichtige Kehrichtsäcke dürfen künftig nicht mehr am Strassenrand deponiert werden, sondern müssen in genormten Abfallcontainern bereitgestellt werden.
Am Gebührenmodell mit einer Grundgebühr sowie mengenabhängigen Gebühren ändert sich nichts für die Eigentümerschaften oder Mietenden. Der Erlass wurde vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) vorgeprüft und als genehmigungsfähig beurteilt. Der Preisüberwacher verzichtete nach einer summarischen Prüfung auf eine Stellungnahme. Als Nächstes entscheidet der Grosse Gemeinderat über den neuen Gemeindeerlass. Sein Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der neuen Verordnung entscheidet der Stadtrat.
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| MM 2613 Neuer Gemeindeerlass Abfallwirtschaft (PDF, 100 kB) | Download | 0 | MM 2613 Neuer Gemeindeerlass Abfallwirtschaft |