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Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Für eine Vakanz in der Schulpflege ist eine Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsdauer 2018 – 2022 durchzuführen. In Anwendung von Art. 11 und 12 Abs. 2 der Gemeindeordnung Adliswil sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens Montag, 17. Juni 2019, Wahlvorschläge beim Wahlbüro der Stadt Adliswil, Soodstrasse 52, Postfach, 8134 Adliswil, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Schweiz hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Adliswil unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Der Stadtrat als wahlleitende Behörde erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind beim Wahlbüro Adliswil, Soodstrasse 52, Postfach, 8134 Adliswil, Telefon 044 711 78 56, wahlbuero@adliswil.ch, erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Adliswil
Zugehörige Objekte
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Wahlvorschlagsliste Schulpflege 1.Frist.pdf | Download | 0 | Wahlvorschlagsliste Schulpflege 1.Frist.pdf |