Der Mittagstisch findet von 12:00 bis 13.30 Uhr und die Nachmittagsbetreuung von 13:30 bis 18:00 Uhr statt. Für alle Anmeldungen, die bis zur Anmeldefrist (30. April) eingegangen sind, kann ein Betreuungsplatz zugesichert werden. Ein Anmeldeformular finden Sie unten bei den Online-Diensten.
Kündigung
Der Vertrag des Betreuungsverhältnisses kann jeweils 30 Tage im Voraus auf Ende des Monats gekündigt werden. Ausgenommen sind Kündigungen für das neue Schuljahr, welche bis zum 30. April eingereicht werden müssen. Erhalten wir die Kündigung nach Ablauf dieser Frist werden 100 Franken Administrationsgebühren erhoben. Die Betreuungsgebühr ist während der Kündigungsfrist bis zum Ende des Vertragsverhältnisses für die vereinbarten Tage geschuldet. Ein Kündigungsformular finden Sie unten bei den Online-Diensten.
Mutation
Der Vertrag des Betreuungsverhältnisses kann jeweils 30 Tage im Voraus auf Ende des Monats geändert werden (sofern Platz vorhanden). Ausgenommen sind Änderungen fürs neue Schuljahr, welche bis zum 30. Juni (für Sekundarschule 15. Juli) eingereicht werden müssen. Akzeptierte Änderungsanträge werden mit 30 Franken verrechnet. Ein Änderungsformular Betreuungsvereinbarung finden Sie unten bei den Online-Diensten.
Betreuungsgebühren
Die Gebühren richten sich nach dem letzten definitiven steuerbaren Einkommen der Erziehungsberechtigten und werden monatlich in Rechnung gestellt. Genauere Informationen finden Sie im Reglement zur Schulergänzenden Betreuung (siehe Publikationen unten)