Inhalt
Polizeistunde
Gastwirtschaften müssen von 24:00 Uhr bis 05:00 Uhr geschlossen bleiben. Einzelne Verlängerungen oder Aufhebungen der Schliessungsstunde können auf Gesuch bewilligt werden. Für Veranstaltungen im Freien oder in Festzelten werden Verlängerungen nur in Ausnahmefällen erteilt.
Dauernde Ausnahmen von der Polizeistunde werden in Einzelfällen bewilligt, wenn die Nachtruhe und die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigt werden, sowie das Planungs-, Bau- und Umweltschutzrecht dies ermöglich.
Dauernde Ausnahmen von der Polizeistunde werden in Einzelfällen bewilligt, wenn die Nachtruhe und die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigt werden, sowie das Planungs-, Bau- und Umweltschutzrecht dies ermöglich.