Inhalt
Stadtratssitzung vom 18. Juni 2024
Teilrevision der Gemeindeordnung
Der Stadtrat beantragt beim Grossen Gemeinderat und bei der Stimmbevölkerung zwei Änderungen der Gemeindeordnung:
- Anstelle des Grossen Gemeinderates soll neu der Stadtrat die Anzahl der Mitglieder im Wahlbüro festlegen. Diese Anpassung ist eine Folge der Revision des Gesetzes über die politischen Rechte.
- Neu soll einzig der Stadtrat für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig sein. Diese Anpassung ist eine Folge der Motion von Wolfgang Liedtke (SP), Martial Jacoma (Die Mitte), Simon Schanz (Die Mitte) und Daniel Schneider (GP) vom 14. Februar 2024 betr. «Übertragung der Kompetenz zur Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil bei Personen ohne Rechtsanspruch an den Stadtrat», welche mit dem neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz begründet wird.
Die Änderungen unterstehen dem obligatorischen Referendum und werden nach dem Beschluss des Grossen Gemeinderates der Stimmbevölkerung an der Urne zur Abstimmung gebracht.
Volksinitiative «Anteil an preisgünstigen Wohnungen bei Verdichtung»
Der Stadtrat hat festgestellt, dass die Volksinitiative «Anteil an preisgünstigen Wohnungen bei Verdichtung» einen initiativfähigen Inhalt zum Gegenstand hat, die Einheit der Materie gewahrt ist, nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst und nicht offensichtlich undurchführbar ist. Er hat die Initiative deshalb für gültig erklärt. Das Ressort Bau und Planung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Instrumente, namentlich der Mehrwertausgleichsleistungen, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Projekt «Pflege Versorgungsregion Bezirk Horgen»
Die neun Gemeinden des Bezirks Horgen setzen eine gemeinsame Strategiegruppe ein und haben ein Projekt zur «Pflege Versorgungsregion Bezirk Horgen» gestartet. Im Fokus steht die Planung der ambulanten, intermediären und stationären Pflegeversorgung im Bezirk Horgen. Das Projekt wird mit dem laufenden Prozess zur Pflegeheimbettenplanung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich koordiniert. Der Stadtrat hat Dr. Marianne Oswald, Ressortvorsteherin Soziales, und Mario Senn, Ressortvorsteher Sicherheit, Gesundheit und Sport, in die Strategiegruppe delegiert und für das Projekt «Pflege Versorgungsregion Bezirk Horgen» einmalige Kosten ausserhalb Budget im Betrag von CHF 15'000 bewilligt.
Personelle Ressourcen für die Asylkoordination
Bereits im Oktober 2022 und im September 2023 hat der Stadtrat für personelle Ressourcen zur Bewältigung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung von aus der Ukraine geflüchteten Personen einen Verpflichtungskredit bewilligt. Dies jeweils befristet bis Ende des Folgejahres. Aufgrund der weiterhin hohen Zahl an Asylsuchenden hat der Kanton Zürich die Asyl-Aufnahmequote per 1. Juli 2024 von 1.3 Prozent auf 1.6 Prozent erhöht. Eine Senkung der Aufnahmequote wird in naher Zukunft nicht erwartet. Die Städte und Gemeinden haben die Pflicht, die vom Kanton festgelegte Aufnahmequote zu erfüllen und die geflüchteten Menschen entsprechend zu unterstützen. Um diese gesetzlichen Auflagen weiterhin erfüllen zu können, wird mittelfristig von einem gleichbleibenden Ressourcenbedarf ausgegangen. Der Stadtrat hat deshalb für die Asylkoordination per Januar 2025 gebundene, jährlich wiederkehrende Ausgaben im Betrag von CHF 157'000 bewilligt.
Kreditabrechnungen
Der Stadtrat hat die folgenden Kreditabrechnungen genehmigt:
- Instandsetzung Garagentore und Zutrittskontrolle im Feuerwehrgebäude an der Tüfistrasse 4 im Betrag von CHF 113’761.80.
- Instandsetzung und bauliche Anpassungen in der Kulturschachtle im Betrag von CHF 179'798.30
- Ersatz der Heizungsanlage und Instandsetzungsarbeiten im Mehrfamilienhaus an der Wachtgasse 3 im Betrag von CHF 143'273.00
Einbürgerungen
Der Stadtrat hat vierzehn Einbürgerungen – acht davon zu Handen des Grossen Gemeinderates – behandelt.