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Gesamterneuerungswahlen 2026 - 2030
Informationen
Im Frühjahr 2026 sind die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030 durchzuführen. Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 2025-76 vom 18. März 2025 die Wahltermine festgelegt.
Der erste Wahlgang findet Sonntag, 8. März 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Die folgenden Gemeindebehörden werden für die Amtsdauer 2026-2030 gewählt:
- 36 Mitglieder des Grossen Gemeinderats
- 7 Mitglieder des Stadtrats sowie aus diesen Mitgliedern der Stadtpräsident/die Stadtpräsidentin
- 6 Mitglieder der Schulpflege
Auch werden für die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Sihltal für die Amtsdauer 2026-2030 gewählt:
- 7 Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege sowie aus diesen Mitgliedern der Präsident/die Präsidentin
Ansprechperson
Bei Fragen zu den Gesamterneuerungswahlen melden Sie sich bei: Dominik Hess, 044 711 77 24, dominik.hess@adliswil.ch
Termine
Grosser Gemeinderat (Stand: 18.12.2025)
| Freitag, 3. Oktober 2025 | Publikation Wahlanordnung, Ansetzung der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge |
| Freitag, 12. Dezember 2025 | Ende der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge |
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Dienstag, 23. Dezember 2025, |
Allfällige Vergabe der Listennummern durch Losentscheid für im Parlament noch nicht vertretene Parteien bzw. Gruppierungen (Anwesenheit Listenverantwortliche möglich) |
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Dienstag, 23. Dezember 2025 |
Bekanntgabe der Listennummern an Listenverantwortliche der Parteien bzw. Gruppierungen |
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Dienstag, 23. Dezember 2025 |
Übermittlung der Druckabzüge zum Gegenabgleich an die Listenverantwortlichen der Parteien bzw. Gruppierungen |
| Dienstag, 6. Januar 2026 | Ende der Frist zum Gegenabgleich der Druckabzüge |
| Freitag, 9. Januar 2026 | Publikation der Listen unter Angabe der Listennummer |
Stadtrat, Schulpflege und Kirchenpflege (Stand: 02.07.2025)
| Freitag, 3. Oktober 2025 | Publikation Wahlanordnung, Ansetzung der 1. Frist von 40 Tagen zur Einreichung der Wahlvorschläge |
| Donnerstag, 13. November 2025 | Ende der 1. Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge |
| Freitag, 28. November 2025 | Publikation der Wahlvorschläge, Ansetzung der 2. Frist von 7 Tagen für die Änderung oder den Rückzug der eingereichten Vorschläge oder die Einreichung neuer Wahlvorschläge. |
| Freitag, 5. Dezember 2025 | Ende der 2. Frist für die Änderung oder den Rückzug der eingereichten Vorschläge oder die Einreichung neuer Wahlvorschläge. |
Amtliche Publikationen
Wahlanordnung Grosser GemeinderatExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wahlanordnung StadtratExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wahlanordnung SchulpflegeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
vorläufige Wahlvorschläge StadtratExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
vorläufige Wahlvorschläge SchulpflegeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
vorläufige Wahlvorschläge evangelisch-reformierte KirchenpflegeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (entspricht definitiven Wahlvorschlägen)
definitive Wahlvorschläge StadtratExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
definitive Wahlvorschläge SchulpflegeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Publikation Listen Grosser GemeinderatExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Formulare für Wahlvorschläge
Die Eingabefrist für Wahlvorschläge ist abgelaufen.
Wahlwerbung, Plakate
Die Stadt Adliswil organisiert den Versand der Wahlwerbung der Parteien bzw. Gruppierungen für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden und übernimmt die Kosten für den Couvertdruck, das Einpacken und den Versand der Wahlwerbung.
Termine (Stand: 02.07.2025)
| Dienstag, 6. Januar 2026 | Spätester Abliefertermin der Sujets im PDF-Format von den Parteien bzw. Gruppierungen für die Plakatkampagne beim Wahlbüro |
| Freitag, 9. Januar 2026 | Spätester Abliefertermin der Plakate beim Infoschalter Stadtverwaltung |
| Montag, 12. Januar 2026 | Spätester Abliefertermin der Wahlwerbung beim Verein Horizonte |
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Montag, 2. Februar 2026 - Dienstag, 3. Februar 2026 |
Verteilung der Wahlwerbung an die Haushalte |
| Freitag, 6. Februar 2026 | Beginn Aushang auf den temporären und permanenten Plakatträgern |
Richtlinien Wahlwerbung
- Keine Abstimmungswerbung
- Nur für Grosser Gemeinderat, Stadtrat und Schulpflege gültig (nicht für Kirchenpflege)
- Keine kommerzielle Werbung
- Ein Flyer pro Partei bzw. Gruppierung
- Format A4 oder kleiner (A3 gefaltet ist ebenfalls erlaubt)
- Max. 50 g Gewicht pro Partei
- Auflage: 10'200
- Lieferadresse: Verein Horizonte Druckzentrum, Schützenstrasse 7, Postfach, 8800 Thalwil
Richtlinien Wahlplakate
- Die Plakate sind im Format F4 (89.5 x 128 cm) zu erstellen
- Keine Abstimmungswerbung
- Bezüglich Inhalte der Plakate sind die Parteien bzw. Gruppierungen frei **
** Plakate dürfen keine illegalen Produkte oder Dienstleistungen anpreisen und keinen pornografischen oder rassistischen Inhalt haben. Ebenso dürfen sie nicht gegen Gesetze verstossen, beispielsweise gegen das UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), das HMG (Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte) oder das MschG (Markenschutzgesetz).
Wahlanleitung
Ihr Wahlrecht üben Sie aus, indem Sie einen dieser Wahlzettel aus dem Wahlzettel-Set verwenden.
Sie können …
- den von Ihnen gewählten Wahlzettel unverändert abgeben,
- den von Ihnen gewählten Wahlzettel wie auf der folgenden Seite beschrieben ändern oder
- den leeren Wahlzettel verwenden und selber Kandidierende von den vorgedruckten Wahlzetteln zusammenstellen.
| Streichen Sie können vorgedruckte Namen von Kandidatinnen und Kandidaten streichen. |
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Kumulieren |
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| Panaschieren Sie können Namen von Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen auf den von Ihnen gewählten Wahlzettel schreiben. Der Name einer panaschierten Kandidatin, eines panaschierten Kandidaten darf höchstens zweimal auf dem Wahlzettel aufgeführt werden. |
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| Ändern der Listennummer und Listenbezeichnung Sie können die Listennummer und die Listenbezeichnung des gewählten Wahlzettels streichen oder sie durch Nummer und Bezeichnung einer anderen Liste ersetzen. Wenn die Listennummer und die Listenbezeichnung nicht übereinstimmen, ist die Listenbezeichnung massgebend. |
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Bitte beachten Sie folgende Punkte
- Sie dürfen nur die amtlichen Wahlzettel verwenden.
- Sie dürfen nur einen Wahlzettel für diese Wahl einreichen.
- Ihr Wahlzettel kann weniger Namen von Kandidierenden enthalten, als Sitze zu vergeben sind. Leere Zeilen und solche, die durch Streichung leer geworden sind, gehen als Stimmen an die in der Listenbezeichnung genannte Partei.
- Um gültig zu sein, muss Ihr Wahlzettel den Namen von mindestens einer Kandidatin oder eines Kandidaten enthalten.
- Änderungen am Wahlzettel müssen Sie persönlich und handschriftlich vornehmen.
- Änderungen müssen klar und eindeutig sein. Wenn Sie Kandidatinnen und Kandidaten kumulieren oder panaschieren, bezeichnen Sie diese möglichst genau. Übertragen Sie die Kennziffer, den Namen und Vornamen und nötigenfalls weitere Angaben.
- Wiederholungszeichen und Ähnliches (Gänsefüsschen, «dito», «idem») sind nicht zulässig. Sie müssen die Namen ausschreiben.
- Kein Name darf mehr als zweimal auf Ihrem Wahlzettel aufgeführt sein.
- Der Wahlzettel darf nicht mehr Namen als Zeilen aufweisen.
