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Ersatzwahl eines Mitglieds des Grossen Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Gestützt auf die §§ 45 und 108 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat der Stadtrat für das aus dem Grossen Gemeinderat austretende Mitglied Davide Loss (SP) für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022 als gewählt erklärt:
Katharina Willimann, Rellstenstrasse 17
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.