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Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in der Stadt Adliswil für die Amtsdauer 2021 – 2027
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 9. Oktober 2020 ist für die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in innert der festgesetzten Frist der folgende Wahlvorschlag eingereicht worden:
Name, Vorname | Geburtsjahr | Beruf | Adresse | Partei |
Dörner Eberhard, Petra (bisher) | 1973 | lic. iur. | Kuppelstrasse 30, 8800 Thalwil | Parteilos |
In Anwendung von Art. 11 und 12 der Gemeindeordnung der Stadt Adliswil und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 4. Dezember 2020, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Wahlbüro der Stadt Adliswil, Soodstrasse 52, Postfach, 8134 Adliswil eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Schweiz hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Adliswil unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge sind beim Wahlbüro erhältlich oder können von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.
Der Stadtrat erklärt die/den Vorgeschlagene/n als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird die Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Adliswil