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Ersatzwahl eines Mitglieds des Grossen Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026
Gestützt auf die §§ 45 und 108 des Gesetzes über die politschen Rechte (GPR) hat der Stadtrat für das aus dem Grossen Gemeinderat austretende Mitglied Erwin Lauper (SVP) für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 als gewählt erklärt:
Herr Urs Huber, Schürbachstrasse 1
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Stadtrat Adliswil