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Schwangerschaft & Geburt
Geburt
Die meisten Einwohnerinnen des Zivilstandskreises Sihltal begeben sich zur Geburt ihres Kindes in eines der umliegenden Spitäler. Ihr Spital bzw. das Zivilstandsamt des Geburtsortes informiert Sie, welche Dokumente Sie mitbringen müssen.
Hausgeburt
Eine Hausgeburt, die im Zivilstandskreis Sihltal erfolgt, ist innert drei Tagen dem Zivilstandsamt persönlich zu melden. Zur Meldung verpflichtet ist eine der folgenden Personen:
- der Vater oder die Mutter
- die Hebamme
- eine bei der Geburt anwesende Person
Vorzulegende Dokumente:
- Geburtsanzeige (Formular beim Zivilstandsamt erhältlich)
- Familienausweis/Familienbüchlein
- Schriftenempfangsschein
Geburtsschein
Im Online-Schalter können Sie direkt einen Auszug aus dem Geburtsregister bestellen. Das Zivilstandsamt stellt Ihnen das gewünschte Dokument gegen Rechnung zu (Fr. 30.00 und Porto). Zum Bezug von Auszügen sind gemäss Eidgenössische Zivilstandsverordnung grundsätzlich nur diejenigen Personen berechtigt, auf deren Daten sich das gewünschte Dokument bezieht.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Horgen
Dammstrasse 12
8810 Horgen
Telefon 044 718 40 40
Fax 044 718 40 41
contact@kesb-horgen.ch
www.kesb-horgen.ch
Kindsanerkennung
Bestätigung einer Kindsanerkennung
Sie können direkt einen Auszug aus dem Anerkennungsregister im Online-Schalter bestellen. Das Zivilstandsamt stellt Ihnen das gewünschte Dokument gegen Rechnung zu (Fr. 30.00 und Porto).
Zum Bezug von Auszügen sind gemäss Eidgenössische Zivilstandsverordnung grundsätzlich nur diejenigen Personen berechtigt, auf deren Daten sich das gewünschte Dokument bezieht.
Mütter- und Väterberatung
Unsere Mütter- und Väterberaterinnen besprechen mit Ihnen Themen, die für Sie wichtig sind und die Entwicklung, Pflege, Ernährung und Erziehung Ihres kleinen Kindes betreffen. Bei uns können Sie Ihr Kind auch wiegen und messen lassen und sich über Angebote für Familien und Kleinkinder informieren.
Link zur Mütter- und Väterberatung
Alimentenbevorschussung
Werden Unterhaltsbeiträge für Kinder (Kinderalimente) nicht bezahlt, so werden diese unter bestimmten Bedingungen (u.a. bei knappen finanziellen Verhältnissen) von der Stadt Adliswil bevorschusst. Details zu den Voraussetzungen sind unter Informationen Alimentenhilfe zu finden.
Gesuche sind direkt an die zuständige Fachstelle zu stellen:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe Bezirk Horgen
Bahnhofstrasse 6
8810 Horgen
Telefon: 043 259 92 00
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandswesen | 044 711 77 93 | zivilstandsamt@adliswil.ch |
Frage |
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Die Kosten können unter gewissen Voraussetzungen als "Abzug für fremdbetreute Kinder" geltend gemacht werden. Die Voraussetzungen sind in der Wegleitung zur Steuererklärung auf Seite 22 (zu Ziffer 16.6) aufgeführt. Der Abzug beträgt max. Fr. 10'100 pro Kind. und Jahr. Bitte legen Sie Kopien der bezahlten Rechnungen bei. |
Siehe Seiten 24-25 der Wegleitung zur Steuererklärung. Da Regelungen zur Berechtigung zu Kinder- oder Unterstützungsabzügen kompliziert sind, empfiehlt es sich, mit uns Kontakt aufzunehmen oder einen Steuerberater beizuziehen. |