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Abmeldung / Wegzug innerhalb Schweiz
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Gemäss Gesetz über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG) ist der Wegzug innerhalb 14 Tagen dem Einwohnerwesen zu melden.
Für Schweizer benötigen wir am Schalter folgende Unterlagen:
- ID oder Pass
- Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein (bei Anmeldung erhalten)
Für alle anderen Staatsangehörigen benötigen wir am Schalter folgende Unterlagen:
- Pass
- Ausländerausweis
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online über eUmzugZH erfolgen.
Für eine Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache am Schalter zwingend. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.- (§1 Ziff. 14 OBV) zur Folge haben kann.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerwesen | 044 711 77 11 | einwohnerwesen@adliswil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontakte | 044 711 77 11 | adliswil@adliswil.ch |
Name |
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Abmeldung / Wegzug |