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Parkieren
Am 1. Januar 2016 trat die neue Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund der Stadt Adliswil (VPöG) in Kraft. In den Ausführungsbestimmungen zur Parkierungsverordnung (AVPöG) wurden Details (Gebühren etc.) festgelegt. Dies brachte diverse Veränderungen bei der Bewirtschaftung der Parkplätze auf öffentlichem Grund in Adliswil, unter anderem wurde das gesamte Stadtgebiet in Parkkartenzonen eingeteilt. Auf den bisher unbeschränkt benutzbaren Parkplätzen (weisse Parkfelder) gilt nun eine Maximalparkzeit von 6 Stunden (Montag bis Samstag, von 06:00 bis 20:00 Uhr).
Es wurden folgende Parkkarten (Bewilligungen für Dauerparkieren) eingeführt:
- Anwohnerparkkarte
- Parkkarte für Geschäftsbetriebe mit Sitz in Adliswil
- Schichtbewilligung (Parkkarte für Personen, die Schichtarbeit leisten)
- Gewerbeparkkarte (Parkkarte für Fahrzeuge von Handwerks- und Servicebetrieben, gültig für das ganze Stadtgebiet)
- Parkkarte für ehrenamtliche Funktionäre von Ortsvereinen
Tages- und Wochenparkkarten können online, am Schalter der Stadtpolizei oder des Einwohnerwesens bezogen werden.
Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen finden Sie unten (FAQ).
Im Frühling 2017 wurden auf öffentlichem Grund Orte für Zweiradparkfelder definiert, ohne dabei die bestehenden Parkplätze für zweispurige Fahrzeuge zu tangieren.
Parkfelder für Zweiräder (Die Zahl in Klammern entspricht der Anzahl Parkfelder)
An folgenden Örtlichkeiten ist das Parkieren auf den markierten Parkfeldern für Zweiräder gestattet: Breiten-/Wilackerstrasse nach Rack (3), Bünistrasse vor Wachtstrasse (2), Eggstrasse 21 (3), Feldblumenstrasse 129 (3), Finsterrütistrasse gegenüber 14 (2), Glärnischstrasse 4 (1), Grütstrasse 1 (3), Haldenstrasse 2 (1), Haldenstrasse 34 (4), Hofackerstrasse 14 (2), Im Sihlhof gegenüber Sammelstelle (3), Lettenstrasse 93 (2), Obertilistrasse vor Rütistrasse (1), Pumpwerkstrasse 1 (2), Quellen-/Zopfstrasse (1), Rütistrasse gegenüber 14 (3), Rütistrasse gegenüber 50 (2), Säntisstrasse 11 (1), Säntisstrasse 15 (1), Schwarzenbergstrasse vor Wendeplatz (3), Sonnenbergstrasse 47 (3), Sonnenbergstrasse gegenüber 62 (4), Soodstrasse 17 (4), Soodstrasse gegenüber 51 (2), Soodstrasse 59 (1), Waldistrasse Höhe Familiengärten (3), Weinbergstrasse gegenüber 41 (3)
Parkfelder für Motorräder
An folgenden Örtlichkeiten ist das Parkieren auf den signalisierten und markierten Parkfeldern nur für Motorräder gestattet: Albisstrasse 2 (2), Albisstrasse 9 (3), Albisstrasse 13/15 (9)
Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns eine E-mail: parkieren@adliswil.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit, Gesundheit und Sport | 044 711 78 01 | sicherheit@adliswil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei Adliswil - Langnau am Albis | 044 711 78 11 | polizei@adliswil.ch |
Frage |
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Nein, das ist nicht möglich. Jedes Fahrzeug braucht eine eigene Parkkarte. |
Ja, für Lastwagen, Motorräder und Anhänger sind keine Parkkarten erhältlich. Diese sind ausschliesslich für leichte Motorwagen (Personen- und Lieferwagen) vorgesehen. |
Nein, wir verkaufen ausschliesslich Parkkarten für das Stadtgebiet von Adliswil. Wenn Sie eine Parkkarte für die Stadt Zürich benötigen, klicken Sie hier. |
Bei einem Wegzug aus Adliswil erlischt die Anspruchsberechtigung auf eine Anwohnerparkkarte. Parkkarten sind entweder per Post zurückzuschicken oder am Schalter der Stadtpolizei Adliswil zurückzugeben. Füllen Sie auf jeden Fall die Rückseite mit Ihren Angaben inklusive IBAN Nummer aus. Die bezahlte Gebühr für nicht benutzte Monate wird Ihnen anteilsmässig zurückerstattet. Sie erhalten entweder eine Überweisung auf Ihr Konto oder eine Barauszahlung. |
Kommen Sie zu den Öffnungszeiten am Schalter der Stadtpolizei Adliswil vorbei. Ihre Angaben werden angepasst und Sie erhalten eine neue Anwohnerparkkarte. |
Ja, falls der Lenker des Firmenfahrzeuges in Adliswil wohnhaft ist, kann er eine Anwohnerparkkarte kaufen. |
Ja, Parkkarten können im Online-Schalter der Stadt Adliswil beantragt und per Kreditkarte bezahlt werden. Sie müssen zuerst ein Benutzerkonto erstellen, damit Sie von diesem Service profitieren können. Kein Login ist nötig für den Bezug von Tages- und Wochenparkkarten. Nachdem Sie alle nötigen Felder ausgefüllt und die Unterlagen beigelegt haben, wird Ihr Antrag durch die Stadtpolizei geprüft. Nach der Freigabe Ihres Antrages erhalten Sie eine E-Mail mit der Anleitung zum Ausdrucken Ihrer Parkkarte. |
Grundsätzlich ja. Ab Anmeldedatum können Sie eine Anwohnerparkkarte bis zu einem Jahr beziehen. Wenn Sie aber länger als ein Jahr in der Schweiz wohnhaft sind, müssen Sie Ihr Auto zuerst beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich umschreiben lassen. |
Nein, die Anwohnerparkkarte wird auf das Wechselkontrollschild ausgestellt. Die Parkkarte muss im Fahrzeug, an welchem die Kontrollschilder angebracht sind, hinter der Frontscheibe gut sichtbar sein. Das Abstellen eines Fahrzeuges auf öffentlichem Grund ohne Kontrollschilder ist nicht erlaubt. |
Ja, die Parkkarte muss jederzeit ganz sicht- und lesbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. |
Nein, Sie dürfen nur in der Ihnen zugewiesenen Parkzone parkieren. Dies ist meistens Ihr Wohnquartier. Es gibt zwei Ausnahmen: Mit der Tages- oder der Gewerbeparkkarte dürfen Sie in allen Parkzonen Adliswils parkieren. |
Bringen Sie Ihren Fahrzeugausweis mit. Ausserdem müssen Sie eine gängige Debit- oder Kreditkarte oder genügend Bargeld dabei haben. Der Bezug einer Parkkarte gegen Rechnung ist nicht möglich. |
Anwohnerparkkarte (CHF 30.00 pro Monat) Ausnahmebewilligung (CHF 30.00 pro Monat) Parkkarte für Gewerbebetriebe (CHF 30.00 pro Monat) Schichtbewilligung (CHF 40.00 pro Monat) Gewerbeparkkarte (CHF 45.00 pro Monat für 1 Kontrollschild für alle Zonen) Gewerbeparkkarte (CHF 50.00 pro Monat für 2 bis 6 Kontrollschilder für alle Zonen) Spitexparkkarte (CHF 10.00 Austellgebühr) Ärzteparkkarte (CHF 10.00 Austellgebühr) Tagesparkkarte (CHF 7.00) Wochenparkkarte (CHF 20.00) Bewilligung für Ersatzfahrzeuge (gratis) Vereinsparkkarte (gratis) |
Sie haben zwei Möglichkeiten: entweder Sie lösen für den Besucher/die Besucherin jede Woche eine Wochenparkkarte (4 x CHF 20.00) oder Sie stellen dem Besuch Ihren privaten Garagenplatz zur Verfügung und besorgen für Ihr Auto eine Anwohnerparkkarte für einen Monat (CHF 30.00). |
Die öffentlichen Parkflächen in den Parkzonen sind weiss oder blau markiert. Das Stadtgebiet von Adliswil ist in sechs Parkzonen aufgeteilt. Das Parkieren auf öffentlichem Grund ist zeitlich beschränkt und/oder gebührenpflichtig. Es muss daher im Auto entweder eine Dauerparkkarte oder Parkscheibe hinterlegt oder allenfalls die Parkuhr bedient werden. |
Im Zentrum sind die Parkplätze weiss markiert. Dauerparkkarten für Anwohner sind nicht erhältlich. Es gilt eine maximale Parkzeit von 2 Stunden auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen. Auf den anderen Parkplätzen darf nur mit der Parkscheibe während maximal 30 Minuten parkiert werden. |
Die Dauerparkkarten sind zwischen einem bis maximal zwölf Monate gültig. Falls Sie die Parkkarte online gekauft haben, können sie das Verlängerungsgesuch ebenfalls online erledigen. Ansonsten kommen Sie frühzeitig an den Schalter der Stadtpolizei und reichen Ihr Gesuch ein. |
Bei folgenden Strassen gibt es öffentliche Parkuhren: Soodring, Soodstrasse, Tiefackerstrasse, Wachtgasse, bei der Sportanlage Tüfi, beim Hallen- und Freibad im Tal und auf dem Stadthaus- und Wachtparkplatz. Auf den gebührenpflichtigen Parkfeldern dürfen Sie die Anwohnerparkkarte nicht benutzen. |
Die Tagesparkkarten und die Wochenparkarten sind online, am Schalter der Stadtpolizei und des Einwohnerwesens erhältlich. Sie kosten CHF 7.00 respektive CHF 20.00 und können von jedermann gekauft werden. Sie können diese Bewilligungen auch als Blankokarten im Voraus am Schalter der Stadtpolizei und/oder des Einwohnerwesens kaufen. Vor dem Benutzen muss die Parkkarte mit Kugelschreiber korrekt ausgefüllt werden. |
In den blauen Zonen und auf anderen Parkfeldern, welche mit dem Signal „Parkieren mit Parkscheibe“ beschildert sind, muss entweder die Parkscheibe oder alternativ eine Dauer-, Wochen- oder Tagesparkkarte deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Auf den blau markierten Parkfeldern dürfen Autos werktags (Montag bis Samstag) zwischen 08:00 und 19:00 Uhr eine Stunde parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11:30 und 13:30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14:30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18:00 und 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr. Auf den weiss markierten Parkfeldern dürfen Autos werktags (Montag bis Samstag) zwischen 06:00 und 20:00 Uhr maximal sechs Stunden parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 14:00 und 20:00 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 06:00 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Das Einstellrad auf der Parkscheibe muss auf den der Ankunftszeit folgenden Strich eingestellt werden. Für Anwohner besteht die Möglichkeit, eine Anwohnerparkkarte zu kaufen. Diese berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der blauen Zone. |
Name | |
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Ärzteparkkarte | Online-Formular |
Anwohnerparkkarte | Online-Formular |
Anzeige Missachten Gerichtliches Verbot | Download |
Anzeigedoppel Falschparkierer | Download |
Ausnahmebewilligung (Parkkarte) | Online-Formular |
Bestätigung fehlende Parkmöglichkeit auf Privatgrund | Download |
Bestätigung Schichtdienst | Download |
Bewilligung für Ersatzfahrzeuge | Online-Formular |
Gesuch Parkkarte Ortsverein | Download |
Parkkarte für Gewerbebetriebe | Online-Formular |
Parkkarte gehbehinderte Personen | Extern |
Parkkarte Schichtbewilligung | Online-Formular |
Spitexparkkarte | Online-Formular |
Tagesparkkarte | Online-Formular |
Wochenparkkarte | Online-Formular |
Name | Nummer | Inkrafttreten |
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Parkierungsverordnung | 521 | 1. Dezember 2015 |
Ausführungsbestimmungen zur Parkierungsverordnung | 521.1 | 3. November 2015 |
Parkkartenzonen | 521.2 | 2. April 2015 |