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Terminverschiebung Betreibungsamt
Hier können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung für einen Zahlungsbefehl / Pfändungstermin stellen. Es gelten folgende Bedingungen:
- Die Terminverschiebung muss kurz begründet sein.
- Der Termin kann maximal um 14 Tage verschoben werden.
- Der Termin kann pro Zahlungsbefehl / Pfändungstermin nur einmal verschoben werden. Halten Sie diesen Termin nicht ein, ist keine weitere Terminverschiebung mehr möglich und das Betreibungsverfahren wird weitergeführt.
- Das Betreibungsamt behält sich das Recht vor, einen Fristverlängerungsantrag ohne Begründung (innert 24 Stunden werktags) abzulehnen.
- Erhalten Sie nach Absendung des Antrags keine Rückmeldung von uns (innert 24 Stunden werktags), haben wir Ihren Antrag bewilligt.