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Stadtratssitzung vom 8. Juli 2025
Reglement über die Kulturförderung der Stadt Adliswil
Der Stadtrat hat das Reglement über die Kulturförderung der Stadt Adliswil festgesetzt. Mit dem Reglement wird der Grundstein für eine zeitgemässe Vergabepraxis von Förderbeiträgen für Kulturprojekte gelegt, welche den kantonalen Vorgaben entspricht. Dies ist Voraussetzung, damit sich Adliswil für das kantonale Pilotprojekt «Kulturprogramme mittelgrosse Städte 2024-2026» bewerben kann. Eine weitere zentrale Vorbedingung für die Einreichung der Bewerbung ist die Ernennung einer kulturbeauftragten Person in der Stadtverwaltung mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 % im Bereich Kulturarbeit. Der Stadtrat hat dazu den Stellenplan in der Abteilung Zentrale Dienste um 0,2 Stellen erhöht. Im Budget 2026 werden zusätzliche Personalkosten im Betrag von CHF 33’266 eingestellt.
Beantwortung Interpellationen
Der Stadtrat hat folgende Interpellationen beantwortet:
- Interpellation von Wolfgang Liedtke (SP) betr. «Abschluss der Pensionskasse der städtischen Angestellten der Stadt Adliswil»
- Interpellation von Sebastian Huber (SVP) betr. «Stand Masterplan Zentrum Süd»
- Interpellation von Reto Buchmann (FDP) und Heinz Geissler (FDP) betr. «Busverbindung nach Zürich»
Erhöhung des Stellenplans in der Abteilung Altersfragen
Seit dem 1. Januar 2025 werden im Kanton Zürich für Personen mit einem Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV mehr Leistungen im Alltag finanziert. Ziel ist es, älteren Menschen zu ermöglichen, auch bei eingeschränkter Mobilität oder anderen Beeinträchtigungen, weiterhin selbstbestimmt in ihrem Zuhause zu leben. Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Abklärungsstelle zu bezeichnen, die eine standardisierte Bedarfsabklärung vornehmen und den Sozialversicherungen melden kann. Der Stadtrat hat dazu den Stellenplan in der Abteilung Altersfragen per 1. Januar 2026 um 0,3 Stellen erhöht und einen jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredit im Betrag von CHF 40’000 bewilligt.