Inhalt
Befundaufnahmen
Auf Verlangen nimmt das Stadtammannamt einen Befund über den tatsächlichen Zustand auf, soweit dieser ohne besondere (wissenschaftliche, technische) Fachkenntnisse festgestellt werden kann. Es protokolliert, was es selber mit seinen Sinnen wahrnehmen kann und lässt Schlussfolgerungen grundsätzlich weg. Das Protokoll dient als Beweissicherung für spätere Prozessverfahren.
Der Auftrag ist mindestens 4 Wochen vor der erwünschten Befundaufnahme schriftlich, unter Angabe des betroffenen Objektes sowie unter Angabe der Gegenpartei an das Stadtammannamt zu stellen. Die Kosten trägt der Antragsteller, diese sind in der Regel vorzuschiessen.
Der Auftrag ist mindestens 4 Wochen vor der erwünschten Befundaufnahme schriftlich, unter Angabe des betroffenen Objektes sowie unter Angabe der Gegenpartei an das Stadtammannamt zu stellen. Die Kosten trägt der Antragsteller, diese sind in der Regel vorzuschiessen.