Die Abteilung Sicherheit ist zuständig für die Bewilligung von Quartierfesten, Umzügen, Sportveranstaltungen, Informationsveranstaltungen, Verkaufsständen, öffentliche Sammlungen usw. auf öffentlichem Grund. Hat eine Veranstaltung Auswirkungen auf die Umgebung (v. a. Lärmbelastung) oder sind mit der Veranstaltung zusammenhängende verkehrspolizeiliche Massnahmen erforderlich, so sind Veranstaltungen immer bewilligungspflichtig. Beachten Sie dazu die Polizeiverordnung der Stadt Adliswil.
Gesuche sind mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen. Bei grösseren Veranstaltungen, insbesondere bei verkehrspolizeilichen Massnahmen, ist ein längerer Zeitraum zur Behandlung des Gesuchs notwendig. Im Gesuch sind folgende Angaben aufzuführen:
- Verantwortliche Person und Organisation
- Ort der Veranstaltung
- Zeitlicher Ablauf
- Beschreibung/Umfang
- bei grossen Veranstaltungen Sicherheits- und Verkehrskonzept
Auf dem Merkblatt "Checkliste für bewilligungspflichtige Anlässe" erhalten Sie alle nötigen Informationen. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Abteilung Sicherheit und die Stadtpolizei gerne zur Verfügung.