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Gesamterneuerungswahlen 2026 - 2030
Informationen
Im Frühjahr 2026 sind die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030 durchzuführen. Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 2025-76 vom 18. März 2025 die Wahltermine festgelegt.
Der erste Wahlgang findet Sonntag, 8. März 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Die folgenden Gemeindebehörden werden für die Amtsdauer 2026-2030 gewählt:
- 36 Mitglieder des Grossen Gemeinderats
- 7 Mitglieder des Stadtrats sowie aus diesen Mitgliedern der Stadtpräsident/die Stadtpräsidentin
- 6 Mitglieder der Schulpflege
Auch werden für die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Sihltal für die Amtsdauer 2026-2030 gewählt:
- 7 Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege sowie aus diesen Mitgliedern der Präsident/die Präsidentin
Ansprechperson
Bei Fragen zu den Gesamterneuerungswahlen melden Sie sich bei: Dominik Hess, 044 711 77 24, dominik.hess@adliswil.ch
Termine
Grosser Gemeinderat (Stand: 02.07.2025)
Freitag, 3. Oktober 2025 | Publikation Wahlanordnung, Ansetzung der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge |
Freitag, 12. Dezember 2025 | Ende der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge |
Dienstag, 23. Dezember 2025, |
Allfällige Vergabe der Listennummern durch Losentscheid für im Parlament noch nicht vertretene Parteien bzw. Gruppierungen (Anwesenheit Listenverantwortliche möglich) |
Dienstag, 23. Dezember 2025 |
Bekanntgabe der Listennummern an Listenverantwortliche der Parteien bzw. Gruppierungen |
Dienstag, 23. Dezember 2025 |
Übermittlung der Druckabzüge zum Gegenabgleich an die Listenverantwortlichen der Parteien bzw. Gruppierungen |
Dienstag, 6. Januar 2026 | Ende der Frist zum Gegenabgleich der Druckabzüge |
Freitag, 16. Januar 2026 | Publikation der Listen unter Angabe der Listennummer |
Stadtrat, Schulpflege und Kirchenpflege (Stand: 02.07.2025)
Freitag, 3. Oktober 2025 | Publikation Wahlanordnung, Ansetzung der 1. Frist von 40 Tagen zur Einreichung der Wahlvorschläge |
Donnerstag, 13. November 2025 | Ende der 1. Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge |
Freitag, 28. November 2025 | Publikation der Wahlvorschläge, Ansetzung der 2. Frist von 7 Tagen für die Änderung oder den Rückzug der eingereichten Vorschläge oder die Einreichung neuer Wahlvorschläge. |
Freitag, 5. Dezember 2025 | Ende der 2. Frist für die Änderung oder den Rückzug der eingereichten Vorschläge oder die Einreichung neuer Wahlvorschläge. |
Amtliche Publikationen
Sobald amtliche Publikationen vorliegen, werden diese hier verlinkt.
Formulare für Wahlvorschläge
Formulare für Wahlvorschläge können während den Eingabefristen hier bezogen werden.
Wahlwerbung, Plakate
Die Stadt Adliswil organisiert den Versand der Wahlwerbung der Parteien bzw. Gruppierungen für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden und übernimmt die Kosten für den Couvertdruck, das Einpacken und den Versand der Wahlwerbung.
Termine (Stand: 02.07.2025)
Dienstag, 6. Januar 2026 | Spätester Abliefertermin der Sujets im PDF-Format von den Parteien bzw. Gruppierungen für die Plakatkampagne beim Wahlbüro |
Freitag, 9. Januar 2026 | Spätester Abliefertermin der Plakate beim Infoschalter Stadtverwaltung |
Montag, 12. Januar 2026 | Spätester Abliefertermin der Wahlwerbung beim Verein Horizonte |
Montag, 2. Februar 2026 - Dienstag, 3. Februar 2026 |
Verteilung der Wahlwerbung an die Haushalte |
Freitag, 6. Februar 2026 | Beginn Aushang auf den temporären und permanenten Plakatträgern |
Richtlinien Wahlwerbung
- Keine Abstimmungswerbung
- Nur für Grosser Gemeinderat, Stadtrat und Schulpflege gültig (nicht für Kirchenpflege)
- Keine kommerzielle Werbung
- Ein Flyer pro Partei bzw. Gruppierung
- Format A4 oder kleiner (A3 gefaltet ist ebenfalls erlaubt)
- Max. 50 g Gewicht pro Partei
- Auflage: folgt Mitte Dezember 2025
Richtlinien Wahlplakate
- Die Plakate sind im Format F4 (89.5 x 128 cm) zu erstellen
- Keine Abstimmungswerbung
- Bezüglich Inhalte der Plakate sind die Parteien bzw. Gruppierungen frei **
** Plakate dürfen kleine illegalen Produkte oder Dienstleistungen anpreisen und keinen pornografischen oder rassistischen Inhalt haben. Ebenso dürfen sie nicht gegen Gesetze verstossen, beispielsweise gegen das UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), das HMG (Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte) oder das MschG (Markenschutzgesetz).
Wahlanleitung
Nützliche Informationen und Hinweise zum Ausfüllen der Wahlzettel können hier zu einem späteren Zeitpunkt eingesehen werden.