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Quellensteuer
Quellensteuern
Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen selbst entrichtet wird, sondern direkt vom Arbeitgebenden, vom Veranstalter, vom Versicherer etc., vor der Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert wird.
Die Quellensteuer tritt an Stelle der Selbstdeklaration mittels einer Steuererklärung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des kantonalen Steueramts (siehe Links)
Die Quellensteuer tritt an Stelle der Selbstdeklaration mittels einer Steuererklärung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des kantonalen Steueramts (siehe Links)