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Feuerpolizei
Das Ressort Bau und Planung führt in den vom Kanton definierten Gebäuden in der Stadt Adliswil periodische Feuerpolizeikontrollen durch und kann in allen Gebäuden bei Bedarf Kontrollen von Fall zu Fall durchführen. Die Kontrollen der Gemeindefeuerpolizei dienen der Schadenprävention in Gebäuden, welche ein besonderes Risiko bei einem Brandfall aufweisen.
Weitere Auskünfte zur Kontrolltätigkeit der Gemeindefeuerpolizei erhalten Sie bei beim Ressort Bau und Planung. Fachliche Unterlagen zu feuerpolizeilichen Anforderungen sind bei der kantonalen Feuerpolizei erhältlich.
Feuerpolizeiliche Aufgaben der Abteilung Bau und Planung
Die Kontrolltätigkeiten sind zu unterscheiden von den feuerpolizeilichen Bewilligungen und Bauabnahmen, für welche das Ressort Bau und Planung zuständig ist.
Feuerpolizeiliche Auflagen bei grösseren Festbetrieben und Anlässen
Organisieren Sie ein Fest mit vielen Personen in einem geschlossen Raum oder Zelt? Denken Sie an die Gefahren im Brandfall und bei einer Evakuation des Raumes. Die wichtigsten Vorschriften für die Organisation Ihres Anlasses haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst (nicht abschliessend)
- Bei Veranstaltungen bis 200 Personen braucht der verwendete Raum (inkl. Zeltbauten) drei Ausgänge mit je 90 cm Breite oder zwei Ausgänge, von denen einer 90 cm und der andere 120 cm breit ist.
- Für Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen kontaktieren Sie bitte die Gemeindefeuerpolizei für weitere Auskünfte unter 044 711 77 72 (Bau und Planung)
- Türen und Fluchtwegen müssen jederzeit als solche erkannt und ohne Hilfsmittel rasch und sicher benutzt werden können.
- Sitzplätze sind so in Reihen anzuordnen und durch Zwischengänge zu unterbrechen, dass die Ausgänge auf möglichst direktem Weg erreichbar sind.
- Dekorationen müssen aus schwer brennbarem Material sein. Sie dürfen im Brandfall weder brennen noch abtropfen noch giftige Gase entwickeln.
- Indoor-Feuerwerk bedarf einer separaten Abnahme und muss frühzeitig angemeldet werden.
- Grill- und Kocheinrichtungen sind entweder im Freien, in separaten Zelten oder Räumen zu platzieren. Sie dürfen Fluchtwege nicht beeinträchtigen.
- Eigentümer- und Nutzerschaft sind verantwortlich für die Installation und Betriebsbereitschaft von geeigneten Löschgeräten.
- Grössere Zelte mit Metallkonstruktionen sind gegen Blitzschutz zu schützen (Abnahme durch den Blitzschutzaufseher).
Eine Vorbesprechung drei bis vier Wochen vor Ihrem Anlass mit der Gemeindefeuerpolizei empfehlen wir Ihnen dringend, damit nicht kurz vor Ihrer Veranstaltung noch Änderungen vorgenommen werden müssen. Für diese Vorbesprechung ist ein Übersichts- und Bestuhlungsplan vorzubereiten. Zeltbauten und Einrichtungen sind in jedem Fall vor Beginn der Veranstaltung der Gemeindefeuerpolizei zur Abnahme unter 044 711 77 72 (Bau und Planung) anzumelden
Der Einsatz der Feuerwehr und weiterer Einsatzkräfte muss gewährleistet sein. Für weitere Fragen steht Ihnen die Gemeindefeuerpolizei gerne zur Verfügung.