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Todesfall / Bestattung
Kontakt
Sie erreichen das Bestattungsamt zu den Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 044 711 77 93. Ausserhalb der Öffnungszeiten melden sie sich bitte bei Bossardt Bestattungen AG unter der Telefonnummer 044 710 99 70.
Todesfall
Publikation von Todesfällen: die amtlich publizierten Todesfälle finden Sie im Digitalen Amtsblatt Schweiz unter www.epublikation.ch.
Ein Todesfall ist innert 2 Tagen dem Zivilstandsamt des Todesortes zu melden. Die Meldung hat entweder durch die zuständige Spital-, Alters- oder Krankenheimverwaltung oder durch die Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Verwandte) zu erfolgen. Bitte bringen Sie die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Original) mit.
Bestattung
Das Bestattungsamt regelt mit Angehörigen von verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern von Adliswil die Beisetzung. Es ist mitzubringen:
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Ärztliche Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben)
- Familienausweis / Familienbüchlein (wenn vorhanden)
- Verstorbene ausländische Staatsangehörige: über die benötigten Dokumente informieren wir Sie gerne.
Bei der Vorsprache auf dem Bestattungsamt Adliswil werden verbindlich festgelegt:
- Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
- Überführung zum Friedhof Adliswil oder zum Krematorium
- Termin der Beisetzung und der Abdankung (in Absprache mit der zuständigen Kirchgemeinde)
- Grabstätte (Gemeinschaftsgrab, Urnenreihengrab, Urnennische, Erdbestattungsgrab, Familiengrab)
Der Friedhof umfasst folgende Arten von Gräbern:
Erdbestattungs- und Urnenreihengrab
Einzelne Grabstelle pro Sarg oder Urne. Beschriftung auf Namenstafeln / Grabkreuz/ Grabstein. Selbstständige Bepflanzung oder Bepflanzungsauftrag an den Friedhof Adliswil.
Urnennische
Einzelne Nische für max. 2 Urnen. Beschriftung auf Steinplatte zwingend. Blumenschalen können unterhalb der Nische hingestellt werden. Sie werden jedoch regelmässig entfernt. Auf dauerhafte Gegenstände ist zu verzichten, da auch diese ohne Vorankündigung regelmässig abgeräumt werden.
Familien-Erdbestattungsgrab
Mehrere Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen, gemischte Bestattungsformen sowie verlängerte Grabruhe möglich. Beschriftung auf Namenstafel / Grabkreuz / Grabstein. Selbstständige Bepflanzung oder Bepflanzungsauftrag beim Friedhof Adliswil möglich.
Familien-Urnengrab
In einem Urnenfamiliengrab können je nach Grösse des Grabes können mehrere Urnen beigesetzt werden. Beschriftung auf Namenstafel / Grabkreuz / Grabstein. Selbstständige Bepflanzung oder Bepflanzungsauftrag beim Friedhof Adliswil möglich.
Gemeinschaftsgrab
Beisetzung in einer löslichen Urne, spätere Umgrabung der Urne nicht möglich. Grabplätze sind grundsätzlich nicht beschriftet ausser es wird ausdrücklich gewünscht. Die Beschriftung erfolgt auf Gemeinschaftstafeln. Blumenvasen- und Schalen werden direkt nach der Beisetzung für eine kurze Zeitdauer akzeptiert, danach sollten keine Gegenstände platziert werden. Regelmässige Räumung erfolgt ohne Vorankündigung.
Engelsgrab
Gemeinschaftsgrab für Tot- und Fehlgeburten vor der 24 Schwangerschaftswoche. Beisetzung im Sarg, Engleskörbli oder löslicher Urne. Keine Beschriftung möglich.
Kindergrab
Einzelne Grabstelle pro Sarg oder Urne, für Tot- und Fehlgeburten ab der 24 Schwangerschaftswoche bis zum vollendeten 6. Altersjahr. Beisetzung im Sarg, Engleskörbli oder löslicher Urne. Beschriftung auf Namenstafel / Grabstein. Selbstständige Bepflanzung oder Bepflanzungsauftrag an den Friedhof Adliswil.
Baumgrab:
Eine Alternative zur traditioneller Erd- oder Urnenbestattung ist das neue Baum-Gemeinschaftsgrab. Voraussetzung für die Beisetzung ist die Kremation. Die Asche der verstorbenen Person wird ohne Urne beigesetzt. Die Beschriftung (Name, Geburts- und Sterbejahr) erfolgt auf einer Namenstafel, welche auf dem Baum platziert wird. Die Unterscheidung zum bereits bestehenden Gemeinschaftsgrab ist ein kleiner Stein, welcher genau am Ort der Asche versetzt wird, damit bleibt nicht nur die Erinnerung an der Baumtafel sondern auch die Verbindung zur Erde. Die Bepflanzung und Unterhalt erfolgen durch die Friedhofverwaltung.
Nähere Auskünfte zu allen Formen erhalten Sie beim Bestattungsamt Adliswil.
Bestattungswunsch zu Lebzeiten
Ein Bestattungswunsch kann bereits zu Lebzeiten schriftlich formuliert und beim Bestattungsamt Adliswil deponiert werden. Die nächsten Angehörigen sollten über den Bestattungswunsch informiert werden. Ein Bestattungswunsch kann jederzeit persönlich oder schriftlich widerrufen werden. Bitte verwenden Sie dazu das entsprechende Formular im Online-Schalter oder kontaktieren Sie uns.
Testamente können nicht beim Zivilstandsamt hinterlegt werden. Wenden Sie sich dazu an ein Notariat in Ihrer Nähe.