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Verzeichnis der Informationsbestände der Stadt Adliswil
Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in §14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB der Stadt Adliswil soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.
Informationen
- Datum
- 1. Dezember 2021