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Anordnung Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Sihltal
Am Sonntag, 13. Februar 2022, findet in der Stadt Adliswil und der Gemeinde Langnau am Albis – neben den eidgenössischen Abstimmungen – der 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Sihltal für die Amtsdauer 2022 - 2026 statt. Folgende Behörden werden an der Urne gewählt:
7 Mitglieder der Kirchenpflege und daraus den Präsidenten/die Präsidentin
In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Sihltal i.V.m. § 55 Abs. 1 lit. a GPR werden gedruckte Wahlvorschläge verwendet, der die vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält.
Stimmberechtigte, die ihre Wahlunterlagen bis Samstag, 22. Januar 2022, nicht erhalten haben, können diese bei der Stadtverwaltung Adliswil (Einwohnerwesen) bis Freitag, 11. Februar 2022, 12.00 Uhr, verlangen.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. Max Walter, Präsident, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Adliswil