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Parkieren & Parkkarten
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Zürichstrasse 19
8134 Adliswil
Tel. 044 711 78 11
Fax 044 711 77 17
polizei@adliswil.ch
Parkieren
Am 1. Januar 2016 trat die neue Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund der Stadt Adliswil (VPöG) in Kraft. In den Ausführungsbestimmungen zur Parkierungsverordnung (AVPöG) wurden Details (Gebühren etc.) festgelegt. Dies brachte diverse Veränderungen bei der Bewirtschaftung der Parkplätze auf öffentlichem Grund in Adliswil, unter anderem wurde das gesamte Stadtgebiet in Parkkartenzonen eingeteilt. Auf den bisher unbeschränkt benutzbaren Parkplätzen (weisse Parkfelder) gilt nun eine Maximalparkzeit von 6 Stunden (Montag bis Samstag, von 06:00 bis 20:00 Uhr).
Es wurden folgende Parkkarten (Bewilligungen für Dauerparkieren) eingeführt:
- Anwohnerparkkarte
- Parkkarte für Geschäftsbetriebe mit Sitz in Adliswil
- Schichtbewilligung (Parkkarte für Personen, die Schichtarbeit leisten)
- Gewerbeparkkarte (Parkkarte für Fahrzeuge von Handwerks- und Servicebetrieben, gültig für das ganze Stadtgebiet)
- Parkkarte für ehrenamtliche Funktionäre von Ortsvereinen
Tages- und Wochenparkkarten können online, am Schalter der Stadtpolizei oder des Einwohnerwesens bezogen werden.
Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen finden Sie unten (FAQ).
Im Frühling 2017 wurden auf öffentlichem Grund Orte für Zweiradparkfelder definiert, ohne dabei die bestehenden Parkplätze für zweispurige Fahrzeuge zu tangieren.
Parkfelder für Zweiräder (Die Zahl in Klammern entspricht der Anzahl Parkfelder)
An folgenden Örtlichkeiten ist das Parkieren auf den markierten Parkfeldern für Zweiräder gestattet: Breiten-/Wilackerstrasse nach Rack (3), Bünistrasse vor Wachtstrasse (2), Eggstrasse 21 (3), Feldblumenstrasse 129 (3), Finsterrütistrasse gegenüber 14 (2), Glärnischstrasse 4 (1), Grütstrasse 1 (3), Haldenstrasse 2 (1), Haldenstrasse 34 (4), Hofackerstrasse 14 (2), Im Sihlhof gegenüber Sammelstelle (3), Lettenstrasse 93 (2), Obertilistrasse vor Rütistrasse (1), Pumpwerkstrasse 1 (2), Quellen-/Zopfstrasse (1), Rütistrasse gegenüber 14 (3), Rütistrasse gegenüber 50 (2), Säntisstrasse 11 (1), Säntisstrasse 15 (1), Schwarzenbergstrasse vor Wendeplatz (3), Sonnenbergstrasse 47 (3), Sonnenbergstrasse gegenüber 62 (4), Soodstrasse 17 (4), Soodstrasse gegenüber 51 (2), Soodstrasse 59 (1), Waldistrasse Höhe Familiengärten (3), Weinbergstrasse gegenüber 41 (3)
Parkfelder für Motorräder
An folgenden Örtlichkeiten ist das Parkieren auf den signalisierten und markierten Parkfeldern nur für Motorräder gestattet: Albisstrasse 2 (2), Albisstrasse 9 (3), Albisstrasse 13/15 (9)
Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns eine E-mail: parkieren@adliswil.ch