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Neues Energiegesetz: Letztmalige Bewilligungen für Feuerungen mit nicht erneuerbarer Energie
Das neue Energiegesetz des Kantons Zürich tritt am 1. September 2022 in Kraft. Es verlangt unter anderem den Ersatz von Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch umweltfreundliche Heizlösungen. Ab dem 1. September 2022 können daher nur noch in Ausnahmefällen Bewilligungen für Feuerungen mit nicht erneuerbarer Energie, wie Gas- und Ölheizungen, ausgestellt werden.
Damit Bewilligungen noch vor diesem Datum ausgestellt werden können, sind die vollständigen Gesuche mit allen erforderlichen Unterlagen und Angaben bis spätestens 15. August 2022 der Stadt Adliswil, Ressort Bau und Planung, Zürichstrasse 10, 8134 Adliswil (bau.planung@adliswil.ch) zuzustellen. Unvollständige Gesuche mit fehlenden Angaben werden zurückgewiesen.
Bei Fragen steht Ihnen das Ressort Bau + Planung gerne zur Verfügung (044 711 77 77).