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Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 – 2026 Fristeröffnung
Die Erneuerungswahlen für den Grossen Gemeinderat, den Stadtrat und der Schulpflege werden auf Sonntag, 27. März 2022, angesetzt.
Die Stimmberechtigen werden eingeladen, die Wahlvorschläge bis spätestens Mittwoch, 17. November 2021 schriftlich an das Wahlbüro Adliswil, Zürichstrasse 10, Postfach, 8134 Adliswil einzureichen.
Die Bestimmungen über die Erneuerungswahlen richten sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR), der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Gemeindeordnung der Stadt Adliswil (GO).
Besondere Bestimmungen für die Wahlvorschläge zur Wahl des Grossen Gemeinderats (Parlament)
- Ein Wahlvorschlag darf eine beliebige Anzahl von Namen wählbarer
Personen enthalten, jedoch im Maximum 36. - Eine Person darf nur auf einem Wahlvorschlag stehen. Der gleiche Name darf zweimal aufgeführt werden.
- Die Person muss schriftlich bestätigen, die Kandidatur anzunehmen.
- Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 30 Stimmberechtigten der Stadt Adliswil unterschrieben sein. Eine Person darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.
- Jeder Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung tragen, die nicht irreführend sein darf.
Besondere Bestimmungen für die Wahlvorschläge des Stadtrats und der Schulpflege
- Für die Erneuerungswahl des Stadtrats und der Schulpflege werden leere Wahlzettel verwendet, sofern keine stillen Wahlen durchgeführt werden können. Den Wahlunterlagen wird dann ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Personen aufgeführt sind, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen worden sind.
- Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind.
- Jede Person darf höchstens auf einem Wahlvorschlag der jeweiligen Behörde und dort höchstens einmal genannt sein.
- Ein eingereichter Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Adliswil unterzeichnet sein. Eine Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.
- Für das Präsidium des Stadtrats darf nur vorgeschlagen werden, wer auch als Mitglied aufgeführt ist.
Allgemeines
- Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlags keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.
- Für die Kandidaten auf den Wahlvorschlägen sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort anzugeben. Zudem können Rufname, bisherige Zugehörigkeit zum Organ und Parteizugehörigkeit angegeben werden.
- Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen, geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu.
Für alle Auskünfte im Zusammenhang mit den Behördenwahlen 2022 steht das Sekretariat des Wahlbüros, Telefon 044 711 79 32, gerne zur Verfügung. Alle notwendigen Formulare können unter www.adliswil.ch/erneuerungswahlen heruntergeladen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Adliswil
Zugehörige Objekte
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Wahlvorschlagsliste_GGR_blanco.pdf | Download | 0 | Wahlvorschlagsliste_GGR_blanco.pdf |
Wahlvorschlagsliste_Schulpflege_blanco_1._Frist.pdf | Download | 1 | Wahlvorschlagsliste_Schulpflege_blanco_1._Frist.pdf |
Wahlvorschlagsliste_Stadtrat_und_Prasidium_blanco_1._Frist.pdf | Download | 2 | Wahlvorschlagsliste_Stadtrat_und_Prasidium_blanco_1._Frist.pdf |