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Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrats vom 15. Juni 2020 zur Anpassung des Sozialhilfegesetzes
Der Stadtrat hat am 20. Juli 2020 (SRB 2020-175), gestützt auf Art. 47 Ziff. 19 der Gemeindeordnung der Stadt Adliswil, beschlossen, das Referendum gegen den Beschluss des Kantonsrats vom 15. Juni 2020 (KR-Nr. 79/2017; 79b/2017; Anpassung des Sozialhilfegesetzes) zu unterstützen.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.